Vorläufige Haushaltsführung im Rathaus – was heißt das?
Momentan steht die Stadt Emsdetten unter „vorläufiger Haushaltsführung“. Woran liegt das und was bedeutet das für die Bürgerinnen und Bürger?
Normalerweise beschließt in Emsdetten der Rat immer Ende Dezember den Haushalt für das nächste Jahr. Aufgrund der Verschiebung der Kommunalwahl haben sich allerdings auch die Haushaltsberatungen verschoben. Der Ratsbeschluss über den Haushalt 2010 erfolgt deswegen erst im März 2010. Danach wird der Haushalt dem Kreis bekanntgegeben und ist voraussichtlich ab April „gültig“. Bis dahin steht die Stadt unter einer sogenannten „vorläufiger Haushaltsführung“. Das heißt, dass die Stadt nur Ausgaben tätigen darf, die entweder gesetzlich oder vertraglich geregelt sind, bzw. die für das laufende Verwaltungshandeln unabdingbar sind. Darüber hinaus darf die Stadt Investitionen, die bereits in 2009 im Etat eingeplant waren oder die unaufschiebbar sind, durchführen.
Normalerweise beschließt in Emsdetten der Rat immer Ende Dezember den Haushalt für das nächste Jahr. Aufgrund der Verschiebung der Kommunalwahl haben sich allerdings auch die Haushaltsberatungen verschoben. Der Ratsbeschluss über den Haushalt 2010 erfolgt deswegen erst im März 2010. Danach wird der Haushalt dem Kreis bekanntgegeben und ist voraussichtlich ab April „gültig“. Bis dahin steht die Stadt unter einer sogenannten „vorläufiger Haushaltsführung“. Das heißt, dass die Stadt nur Ausgaben tätigen darf, die entweder gesetzlich oder vertraglich geregelt sind, bzw. die für das laufende Verwaltungshandeln unabdingbar sind. Darüber hinaus darf die Stadt Investitionen, die bereits in 2009 im Etat eingeplant waren oder die unaufschiebbar sind, durchführen.
Konkret bedeutet dies, dass die Stadt zurzeit keine Anträge zu diversen freiwilligen Leistungen wie Patengeld, Kinderzimmerzulage, ProKLIMA oder auch Städtepartnerschaftsreisen auszahlen darf.
Bürgerinnen und Bürger können die Anträge zwar wie gewohnt stellen, aber eine Auszahlung darf erst erfolgen, wenn der Haushalt im April gültig ist. Bei einigen Themen z.B. Patengeld und ProKLIMA ist auch noch die grundsätzliche politische Beratung bzw. Entscheidung abzuwarten.
Von der vorläufigen Haushaltführung können auch Vereine und Vereinigungen betroffen sein, bei denen die städtischen Zuschüsse nicht aufgrund vertraglicher Grundlagen gezahlt werden, sondern deren freiwillige städtische Zuschüsse jedes Jahr im Rahmen der Haushaltsberatungen festgelegt werden.
Bürgerinnen und Bürger können die Anträge zwar wie gewohnt stellen, aber eine Auszahlung darf erst erfolgen, wenn der Haushalt im April gültig ist. Bei einigen Themen z.B. Patengeld und ProKLIMA ist auch noch die grundsätzliche politische Beratung bzw. Entscheidung abzuwarten.
Von der vorläufigen Haushaltführung können auch Vereine und Vereinigungen betroffen sein, bei denen die städtischen Zuschüsse nicht aufgrund vertraglicher Grundlagen gezahlt werden, sondern deren freiwillige städtische Zuschüsse jedes Jahr im Rahmen der Haushaltsberatungen festgelegt werden.













