Voraussetzungen zur Teilnahme am Bewerbungsverfahren
- Ein überdurchschnittliches Engagement von mindestens 5 Stunden pro Woche (bzw. 250 Std. im Jahr); das Engagement kann bei mehreren Organisationen ausgeübt werden
- Ehrenamtliche Arbeit ausschließlich für Dritte ohne Aufwandsentschädigung; regelmäßige, pauschale Aufwandsentschädigung gilt als Ausschlusskriterium (gilt nicht für Kosten- oder Auslagenersatz)
- Bereitschaftszeiten (Rettungsdienst, Freiwillige Feuerwehr) in denen keine Tätigkeit ausgeübt wird können nicht zur Berechnung der Mindesttätigkeitszeit hinzugezogen werden.
- Ehrenamtliche Arbeit die außerhalb von Vereinsstrukturen erbracht wird, ist ehrenamtlicher Arbeit im Verein gleichgestellt (Voraussetzung für die Vergabe der Karte ist eine glaubhafte Versicherung, dass die Kriterien eingehalten werden).
- Die Begünstigten müssen seit mindestens 1 Jahr ehrenamtlich tätig sein.
- Wohnsitz in Emsdetten;
Ausnahme: die ehrenamtliche Tätigkeit wird in Emsdetten erbracht, der Wohnort gehört aber noch nicht zu den Projektkommunen - Antragsstellung durch ehrenamtliche Person selber oder auf Vorschlag der entsprechenden Organisation/Verein (vorherige Einwilligung der ehrenamtlich tätigen Person)
- Die Gültigkeitsdauer der Ehrenamtskarte ist auf 2 Jahre beschränkt, danach muss die Karte neu beantragt werden














