Jobcenter
Bildung und Teilhabe für Kinder, Jugendliche und junge Menschen
| Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
| Herr Alexander Mallwitz | (Eh-Heq) 922-610 | ||
| Frau Katrin Schenk | (Mo-Rel) 922-601 | ||
| Frau Magdalena Grobelny | (Kon-Mn) 922-606 | ||
| Frau Leona Ruhe | (Bem-Eg) 922-611 | ||
| Herr Paulo Tomaz | (Her-Kom) 922-608 | ||
| Herr Andreas Kiewe | (A-Bel) 922-609 | ||
| Frau Iris Heeke | (Sto-Z) 922-607 | ||
| Herr Dennis Brock | (Rem-Stn) 922-605 |
Leistungsberechtigte:
Leistungsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr, die
erhalten. Von den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaket können in Emsdetten ca. 1.150 Personen profitieren.
Die Leistungen im Überblick:
Das Bildungspaket für Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung (Schülerinnen und Schüler) erhalten, umfasst folgende Leistungen:
Das Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres umfasst folgende Bedarfe für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben:
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten einen Gutschein im Wert von 10,00 € monatlich. Diese Gutscheine können eingelöst werden, um z. B. Musikunterricht zu nehmen, den Mitgliedsbeitrag für Vereine zu zahlen oder an Ferienfreizeiten teilzunehmen.
Die Leistungen werden wie folgt gewährt:
Die Leistungen für den Schulbedarf und die Schülerbeförderung werden als Geldleistungen erbracht.
Bei den Aufwendungen für die Lernförderung erhält der Berechtigte einen Bewilligungsbescheid und der Leistungserbringer (z. B. Nachhilfelehrer) eine Kostenübernahmeerklärung für das entsprechende Nachhilfeangebot.
Für alle anderen Leistungen (Ausflüge und Klassenfahrten, Mittagsverpflegung, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben) werden direkt im Jobcenter der Stadt Emsdetten Gutscheine ausgestellt. Die Gutscheine können beim jeweiligen Leistungsanbieter (z. B. Sportverein, Kindertageseinrichtung, Schule) abgegeben werden. Der Anbieter rechnet den Gutschein dann mit dem Jobcenter des Kreises Steinfurt ab.
Weitere Informationen erteilt das Jobcenter bei der Stadt Emsdetten.
Für alle Berechtigten des Bildungs- und Teilhabepakets nehmen die oben aufgeführten Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen im Jobcenter der Stadt Emsdetten die Anträge entgegen.
Sie erreichen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen täglich im Rahmen der offenen Sprechzeit am Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag in der Zeit von 11:00 – 12:00 Uhr sowie am Donnerstag in der Zeit von 15:00 – 16:00 Uhr sowie nach vorheriger Terminabsprache während der regulären Öffnungszeiten des Rathauses.
Die Abrechnung der Gutscheine erfolgt zentral durch das Jobcenter des Kreises Steinfurt.
Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie in einem Informationsblatt des Kreises Steinfurt:
oder auf folgenden Internetseiten:
Die Anträge auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakts erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner.
Die Berechtigten von Wohngeld oder Kinderzuschlag werden gebeten, eine Kopie des laufenden Bewilligungsbescheids als Nachweis beizufügen.
Leistungsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr, die
- SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende / Arbeitslosengeld II),
- Sozialhilfe (SGB XII),
- Wohngeld,
- Kinderzuschlag oder
- erweiterte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Die Leistungen im Überblick:
Das Bildungspaket für Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung (Schülerinnen und Schüler) erhalten, umfasst folgende Leistungen:
- Aufwendungen für Kita-Ausflüge sowie für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler (ohne Taschengeld)
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler (für z. B. Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, Sportkleidung) in Höhe von 70 € (jeweils zum 01.August eines Jahres) sowie 30 € (jeweils zum 01. Februar eines Jahres)
- Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs (wenn die Schülerbeförderungskosten nicht oder nicht vollständig durch den zuständigen Schulträger übernommen werden)
- Lernförderung für Schülerinnen und Schüler in angemessenem Umfang (wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um bestehende Lerndefizite zu beheben und das Klassenziel - Versetzung in die nächste Klasse bzw. Schulabschluss bei Abschlussklassen - zu erreichen)
- Mehraufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird (es verbleibt ein Eigenanteil von 1 € pro Mahlzeit)
Das Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres umfasst folgende Bedarfe für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben:
- Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit
- Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung
- die Teilnahme an Freizeiten
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten einen Gutschein im Wert von 10,00 € monatlich. Diese Gutscheine können eingelöst werden, um z. B. Musikunterricht zu nehmen, den Mitgliedsbeitrag für Vereine zu zahlen oder an Ferienfreizeiten teilzunehmen.
Die Leistungen werden wie folgt gewährt:
Die Leistungen für den Schulbedarf und die Schülerbeförderung werden als Geldleistungen erbracht.
Bei den Aufwendungen für die Lernförderung erhält der Berechtigte einen Bewilligungsbescheid und der Leistungserbringer (z. B. Nachhilfelehrer) eine Kostenübernahmeerklärung für das entsprechende Nachhilfeangebot.
Für alle anderen Leistungen (Ausflüge und Klassenfahrten, Mittagsverpflegung, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben) werden direkt im Jobcenter der Stadt Emsdetten Gutscheine ausgestellt. Die Gutscheine können beim jeweiligen Leistungsanbieter (z. B. Sportverein, Kindertageseinrichtung, Schule) abgegeben werden. Der Anbieter rechnet den Gutschein dann mit dem Jobcenter des Kreises Steinfurt ab.
Weitere Informationen erteilt das Jobcenter bei der Stadt Emsdetten.
Für alle Berechtigten des Bildungs- und Teilhabepakets nehmen die oben aufgeführten Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen im Jobcenter der Stadt Emsdetten die Anträge entgegen.
Sie erreichen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen täglich im Rahmen der offenen Sprechzeit am Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag in der Zeit von 11:00 – 12:00 Uhr sowie am Donnerstag in der Zeit von 15:00 – 16:00 Uhr sowie nach vorheriger Terminabsprache während der regulären Öffnungszeiten des Rathauses.
Die Abrechnung der Gutscheine erfolgt zentral durch das Jobcenter des Kreises Steinfurt.
Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie in einem Informationsblatt des Kreises Steinfurt:
oder auf folgenden Internetseiten:
Die Anträge auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakts erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner.
Die Berechtigten von Wohngeld oder Kinderzuschlag werden gebeten, eine Kopie des laufenden Bewilligungsbescheids als Nachweis beizufügen.





