Schulbildung
Kinder mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung haben in Emsdetten die Möglichkeit, vom Kindergartenalter bis zum Schulabschluss integrative Einrichtungen zu besuchen. Beispielsweise können Kinder mit Behinderung während der Grundschulzeit den Grundschulverbund Buckhoffschule / Paul-Gerhardt-Schule oder die Käthe-Kollwitz-Realschule besuchen, die über einen Integrationszweig verfügen.
Für Kinder mit einer seelischen (psychischen) Behinderung können Eingliederungshilfen beim Jugendamt Emsdetten beantragt werden.
Grundsätzlich ist es Aufgabe der jeweiligen Schulform, die Betreuung, die Erziehung und den Unterricht sicherzustellen. Ausnahmen können sich dann ergeben, wenn die Art der Behinderung so weit über das übliche Maß der Beschulung hinausgeht, dass auch die jeweilige Schulform ihre Aufgabe ohne Einschaltung zusätzlicher Kräfte nicht erfüllen kann. Der Einsatz eines Integrationshelfers kommt an Regel- oder auch Förderschulen in Betracht.
Die Anträge können über die Schulen, Beratungsstellen oder auch direkt beim Kreis Steinfurt gestellt werden. Der Kreis Steinfurt prüft im weiteren Schritt die Anspruchsvoraussetzungen und entscheidet über die Leistung. Integrationshelferinnen und -helfer werden auch bereits in Kindertageseinrichtungen eingesetzt.
Bei nicht städtischen Kindertageseinrichtungen ist der entsprechende Träger, bei städtischen Kindergärten die Stadt Emsdetten der jeweilige Ansprechpartner.
Berufsleben
Arbeitsvermittlung
Sollte eine Anfrage bezüglich beruflicher Eingliederung/Arbeitsplatzsuche eingehen, wird der bzw. die Ratsuchende zunächst an die Agentur für Arbeit weitervermittelt. Diese beauftragt nachfolgend, sofern notwendig, den Integrationsfachdienst Lernen Fördern e.V.
Sollte für den neuen Arbeitsplatz ein teurer Umbau beziehungsweise eine Anschaffung notwendig werden, fällt dies in den Zuständigkeitsbereich des Kreises. Sofern diese Maßnahme einen großen Aufwand verursacht, schaltet der Kreis den LWL ein („Subsidiaritätsprinzip“).
Förderschulen außerhalb Emsdettens
Eine Auflistung der Förderschulen im Kreis Steinfurt befindet sich auf der folgenden Seite:
Integrationsfachdienste
Integrationsfachdienste beraten und unterstützen vor allem Menschen mit schwerer Behinderung,
- für die es aufgrund ihrer Behinderung besonders schwierig ist, einen Arbeitsplatz zu finden.
- die aufgrund ihrer Behinderung Unterstützung am Arbeitsplatz benötigen.
- die von der Werkstatt für Menschen mit Behinderung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln.
- die nach der Schule auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten möchten.
Integrationsfachdienst für Menschen mit Hörbehinderung
Der Integrationsfachdienst für Menschen mit Hörbehinderung unterstützt Menschen mit einer Hörbehinderung bei der Suche nach einer Arbeitsstelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, beispielsweise durch die Erstellung von Bewerbungsunterlagen oder die Begleitung bei Vorstellungsgesprächen.
Durch berufsbegleitende Hilfen fördert er zudem die Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses und dient als Ansprechpartner für Arbeitgeber.
Integrationsunternehmen
Für Jugendliche und Erwachsene mit schweren Lernbehinderungen ist es oft schwierig, in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes erfolgreich und dauerhaft Fuß zu fassen. In den folgenden Unternehmen arbeiten Menschen mit und ohne Behinderung erfolgreich zusammen.
Werkstatt für Menschen mit Behinderung
Eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung ist eine Einrichtung zur Eingliederung von Personen mit Handicap in das Arbeitsleben. Zur Zielgruppe zählen Personen, die aufgrund ihrer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig werden können. Dieser Personenkreis hat Anspruch auf einen Werkstattplatz.
Psychosozialer Fachdienst
Der Psychosoziale Fachdienst hilft weiter in den Bereichen:
- Beratung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Schwerbehindertenvertretung/Betriebsräten
- Beratung und Unterstützung bei seelisch bedingten Problemen am Arbeitsplatz
- Vermittlung bei Konflikten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern
- Unterstützung bei Rückkehr an den Arbeitsplatz nach einer psychischen Erkrankung
- Unterstützung bei Arbeits- und Belastungserprobungen (Wiedereingliederung)
- Inner- und außerbetriebliches Arbeitstraining
- Berufsbegleitende Betreuung
Ihre Anlaufstelle für den psychosozialen Fachdienst:
Zur Verfügung steht das Kreishaus Steinfurt ebenso bei folgenden Themen:
- Schwerbehinderung und Gleichstellung
- Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber
- Kündigungsschutz und Prävention
- Finanzielle Leistungen an Arbeitgeber und Menschen mit Schwerbehinderung