Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten aus dem Melderegister nach dem Bundesmeldegesetz
Nach den Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus dem Melderegister an andere Stellen zu erheben.
Widersprüche können dem Bürgerbüro jederzeit schriftlich mitgeteilt werden. Das entsprechende Antragsformular ist im Bürgerbüro und hier erhältlich. Im Amtsblatt der Stadt Emsdetten vom 26. September 2018 wird auf die Widerspruchsrechte ausführlich hingewiesen. Das Amtsblatt ist einsehbar unter www.emsdetten.de/amtsblatt. Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros telefonisch unter 02572 / 922-616 oder per Mail unter buergerbuero@emsdetten.de gerne zur Verfügung.