Steuervergünstigungen
Habe ich ein Recht auf Steuervergünstigungen?
Das Steuerrecht bietet mehrere Möglichkeiten, die Steuerschuld aufgrund von Aufwendungen für Denkmäler zu mindern. Auskunft darüber gibt eine Broschüre des Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen:"Steuertipps für Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer".
Voraussetzung hierfür ist die Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis für die durchgeführte Maßnahme vor Beginn der Arbeiten. Die Bescheinigung der Unteren Denkmalbehörde für die Erlangung von Steuervergünstigungen bescheinigt, dass das Gebäude nach dem Denkmalschutzgesetz NRW ein Baudenkmal ist und dass die Herstellungskosten/Erhaltungsaufwendungen nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal und/oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind.
Zur Erlangung dieser Bescheinigung fertigen Sie bitte eine Übersicht aller Rechnungen und reichen die Originalbelege mit dieser Übersicht sowie einem Antrag bei der Stadt Emsdetten als Untere Denkmalbehörde ein. Die Rechnungen erhalten Sie mit der Bescheinigung für das Finanzamt zurück.
Die Anträge finden Sie als Anlage im hinteren Teil der Broschüre