Zuschussmöglichkeiten
Welche Zuschussmöglichkeiten gibt es?
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt jährlich Mittel zur Verfügung. Der Antrag der Denkmalförderung des Landes ist bis zum 01.10. eines Jahres, in zweifacher Ausfertigung, bei der Unteren Denkmalbehörde einzureichen, um im darauf folgenden Jahr Fördermittel erhalten zu können.
Folgende Voraussetzungen sind für die Förderung einer Maßnahme zu beachten:
- das Denkmal muss in die Denkmalliste der Stadt Emsdetten eingetragen sein
- die Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein
- es muss eine denkmalrechtliche Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde für die beantragte Fördermaßnahme vorliegen
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bezirksregierung Münster im Bereich Download.