Hundesteuer
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Herr Manfred Fischer | 02572/922- 418 | ![]() |
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Frau Linda Thiele | 02572/922- 468 | ![]() |
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Herr Sven Böyng | 02572/922- 417 | ![]() |
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Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet.
Steuerpflichtig sind die Personen, die Hunde halten.
Die Anmeldung des Hundes kann telefonisch, schriftlich, online mit dem unten stehenden Formular oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters beim Bürgerbüro bzw. beim FD Finanzen / Steuern erfolgen.
Alle Hunde sind innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme anzumelden. Im Rahmen der Anmeldung sind Angaben zur Herkunft und Rasse des Hundes zu machen.
Die Hundemarke wird nach Vorlage der Anmeldung ausgehändigt oder zugesandt. Die Steuer wird mit Abgabenbescheid festgesetzt. Bei Abmeldungen muss die Hundemarke abgegeben werden.
Die Hundesteuersazung finden Sie unter Punkt 2.1 des Emsdettener Ortsrechts.
Die Steuer beträgt jährlich:
für 1 Hund: 96,00 EUR
für 2 Hunde: 108,00 EUR je Hund
für 3 oder mehr gehaltene Hunde: 120,00 EUR je Hund
wenn ein oder mehrere gefährliche Hunde gehalten werden: 600,00 EUR je Hund
Formulare | |
Hundemeldung |
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