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Kommunale Wärmeplanung
Kommunale Wärmeplanung
Emsdetten plant für die Zukunft
Die Stadt Emsdetten hat das Ziel eines klimaneutralen Stadtgebiets bis zum Jahr 2040. Der Konzern Stadt Emsdetten hat beschlossen voranzugehen und wird bis zum Jahr 2038 seine Emissionen deutlich zu reduzieren und die verbleibenden Restemissionen kompensieren, damit eine bilanzielle Klimaneutralität entsteht. Um diese Ziele zu erreichen, bedarf es der Wandlung (Transformation) der Energiesysteme weg von fossilen hin zu klimaneutralen Energiequellen. Für die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und alle anderen bedeutet dies bis zum Jahr 2040 in den Bereichen Wärme, Strom und Mobilität umzudenken. Für den Strombereich sind Photovoltaik (Solarstrom) und Windkraft allgegenwärtig. Auch auf den Straßen sind Autos mit elektrischen Antrieben, sowie Lastenräder und E-Bikes vermehrt anzutreffen.
Der Bereich Wärme ist hingegen für viele Menschen nur schwer zu greifen, da sich hier der Handlungsbedarf nicht nur auf die heimische Heizung begrenzt. Es kommen weitere Fragestellungen hinzu: Wieviel Wärmeenergie benötigt mein Haus? Welche Maßnahmen zur Reduktion des Wärmebedarfs kann / muss ich wann treffen? Woher kommt meine Wärmeenergie?
Mit der kommunalen Wärmeplanung geht die Stadt Emsdetten genau diese Fragestellungen an und bietet den Bürgerinnen und Bürgern Hilfestellungen bei der Entscheidungsfindung. Ziel ist eine zukunftsorientierte, nachhaltige, wirtschaftliche und sozialverträgliche Wärmeversorgung für unsere Stadt.
Hier kann der Endbericht zur kommunalen Wärmeplanung eingesehen werden.

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Gesetzliche Vorgaben und kommunale Ziele
Ziele der Bundesregierung – Klimaneutral 2045
Mit dem Klimaschutzgesetz hat die Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben verschärft und das Ziel der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 beschlossen. Bereits bis zum Jahr 2030 sollen 65% der Treibhausgasemissionen gegenüber dem Basisjahr 1990 erreicht werden. Bis zum Jahr 2040 soll diese Reduktion auf 88% steigen.
Ziele des Land Nordrhein-Westfalen - Landesklimaschutzgesetz
Das Land NRW hat bereits im Januar 2021 ein Klimaschutzgesetz erlassen. Dieses beschreibt dieselben Zielvorgaben wie das Bundesklimaschutzgesetz: -65% bis 2030, -88% bis 2040 und Klimaneutralität im Jahr 2045.
Wärmeplanungsgesetze von Bund und Land
Die Bundesrepublik hat im Jahr 2024 das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) verabschiedet. Die Zuständigkeit zur Erstellung musste jedoch von den Bundesländern in entsprechende Landesgesetze übertragen werden. Für das Land NRW wurde daher im Dezember 2024 das Gesetz zur Einführung einer Kommunalen Wärmeplanung in Nordrhein-Westfalen (Landeswärmeplanungsgesetz NRW – LWPG) beschlossen. Dieses ist für die Kommunen bindet und verpflichtet auch die Stadt Emsdetten zur Erstellung einer Wärmeplanung.
Ziele der Stadt Emsdetten – Klimaneutrales Stadtgebiet 2040, klimaneutraler Konzern 2038
Die Stadt Emsdetten hat sich analog zum Kreis Steinfurt und weiteren kreisangehörigen Kommunen das Ziel eines klimaneutralen Stadtgebiets bis zum Jahr 2040 gesetzt. Der Konzern Stadt Emsdetten, der neben der Stadtverwaltung auch das Abwasserwerk, die Stadtwerke und TKRZ umfasst, möchte bis zum Jahr 2038 klimaneutral werden.
Der Start für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung wurde mit dem Beschluss des Rates im Dezember 2022 gegeben.
Integriertes Klimaschutz- und Klimaanpassungsgesetz proKLIMA 18.12.2012 (83/2021)
Kommunale Wärmeplanung 15.12.2022 (298/2022)
Konzern Beschluss im Rat am 15.06.2023 Drucksache 102/2023
Klimaneutrales Stadtgebiet bis 2040; Ratsbeschluss 14.12.2023 (206/2023)
Fahrplan Klimaneutrale Verwaltung aktuell in der Beratung (Stand 04/2025)
Erstellung der kommunalen Wärmeplanung
Die Stadt Emsdetten hat einen kommunalen Wärmeplan durch die Gertec Ingenieursgesellschaft GmbH in Kooperation mit der Fachhochschule Münster erstellen lassen. Die Basis hierfür bildeten die Richtlinie der Förderung zur Erstellung eines Wärmeplans sowie das Landeswärmeplanungsgesetz NRW.
Die Analyse umfasst u.a. die §§ 15 – 20 des LWPG

Der Wärmeplan stellt ein informelles Planungsinstrument für eine CO2-freie bzw. CO2-arme Wärmeversorgung und eine klimagerechte Stadtentwicklung dar. Er soll Immobilieneigentümerinnen und -eigentümern eine Orientierung bei der Erneuerung von Wärmeversorgungssystemen geben, enthält aber keine Vorschriften zu bestimmten Wärmesystemen
Den fertigen Wärmeplan können Sie hier herunterladen:

Öffentlichkeitsarbeit
Der Prozess der Erstellung des kommunalen Wärmeplans wurde von einer kontinuierlichen Informations- und Öffentlichkeitsarbeit begleitet. Die Mitwirkung aller Bürgerinnen und Bürger, der lokalen Wirtschaft, der Politik und weiterer Akteure war dabei von besonderer Bedeutung. Alle durchgeführten Veranstaltungen wurden dokumentiert und können im Folgenden nachgelesen werden.
Auftaktveranstaltung November 2023
Bei der Auftaktveranstaltung wurden die Zielsetzung und der zeitliche Ablauf der Wärmeplanung vorgestellt. Die Vorträge des Ingenieurbüro Gertec, der Stadtwerke Emsdetten und des Unternehmens Haerkötter & Sahlmann können Sie hier einsehen:
Planspiel Kommunale Wärmeplanung Januar 2024
Im Januar 2024 fand eine Veranstaltung in Kooperation mit der Deutschen Bundesstiftung Umwelt aus Osnabrück statt. Unter dem Titel „Team Wärme - kommunale Wärmeplanung spielerisch gestalten“ fanden sich 25 Teilnehmende aus Bürgerschaft, Wirtschaft, den Stadtwerken, der Lokalpolitik und der Verwaltung im Ratssaal ein. Ziel war es, das aktuelle „Team Wärme“ aus fossilen Akteuren gegen ein zukunftsfähiges Team auszutauschen. Die Herausforderung bestand darin, dass nicht alle verfügbaren Technologien und Aspekte eingesetzt werden konnten, sondern nur 11 Karten auf das Spielfeld durften. Eine Auswechselbank von 6 Karten erleichterte manche Entscheidung. Die Anwesenden kamen über diesen spielerischen Ansatz gut ins Gespräch und diskutierten verschiedenste Aspekte der kommunalen Wärmeplanung. Am Ende der Veranstaltung standen verschiedene Teams für Emsdetten bereit. Das eine Gewinnerteam gibt es nicht – je nach Quartier können die Anforderungen deutlich variieren, das wurde allen Teilnehmenden klar.
Informationsveranstaltung Mai 2024
Auf der Informationsveranstaltung wurden der Öffentlichkeit die Ergebnisse der Wärmebedarfsanalyse und der Wärmepotentialanalyse vorgestellt. Die Vorträge des Ingenieurbüros Gertec und der Stadtwerke Emsdetten können Sie hier herunterladen:
Präsentationen Ausschuss Klima, Umwelt und Mobilität
Präsentationen aus dem Ausschuss Klima, Umwelt und Mobilität.
Informationsveranstaltung November 2024
Auf der Informationsveranstaltung wurden der Öffentlichkeit die Ergebnisse der Wärmebedarfsanalyse und der Wärmepotentialanalyse vorgestellt. Die Vorträge des Ingenieurbüros Gertec und der Stadtwerke Emsdetten können Sie hier herunterladen:
Offenlage des Entwurfs des kommunalen Wärmeplans November/Dezember 2024
Zum Ende der Erstellung des kommunalen Wärmeplans hatten alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit den finalen Entwurf online über die Plattform „Beteiligung NRW“ einzusehen und ihre Kommentare zu hinterlassen. Die daraus resultierenden Rückmeldungen konnten so noch im finalen Wärmeplan berücksichtigt werden.
Informationsveranstaltung zum fertigen Wärmeplan im April 2025
Nachdem der Wärmeplan fertiggestellt und politisch beschlossen wurde, hat die Stadt Emsdetten abschließend zu einem Informationsabend eingeladen. Neben der Stadt präsentierte die Fachhochschule Münster die Ergebnisse und Erkenntnisse der letzten Arbeitsschritte. Des Weiteren erläuterte die Stadt die weiteren Schritte der anstehenden Detailplanungen
Ergebnisse der Wärmeplanung
Das Ergebnis der Wärmeplanung zeigt im Stadtgebiet verschiedene Bereiche auf die in Wärmeversorgungsgebiete, Eignungsgebiete und Versorgungsgebiete unterteilt werden können. Anhand der Wärmeliniendichte, also dem Wärmebedarf bezogen auf einen Straßenabschnitt, wurde ebenfalls eine Abwägung getroffen in welchen Bereichen der Stadt Wärmenetze vorrausichtlich sinnvoll sind und in welchen Bereichen voraussichtlich nicht. Die folgende Karte gibt einen Überblick über die drei daraus resultierenden Bereiche. Das dezentrale Wärmeversorgungsgebiet (grüner Bereich) zeigt in welchen Teilen von Emsdetten eine Installation von Wärmenetzen aktuell nicht gesehen wird. Hier müssten sich Eigentümerinnen und Eigentümer eigenverantwortlich um die Einhaltung des Gebäudeenergiegesetzes bemühen. Der rot markierte Bereich zeigt das Wärmeversorgungsgebiet in Ahlintel. Hier wurde bereits ein Wärmenetz installiert. Die bläulichen Gebiete zeigen die Prüfgebiete, in welchen die Wärmedichte besonders hoch ist und laut Wärmeplan eine Detailprüfung für ein mögliches Wärmenetz durchgeführt werden soll.

Prüfgebiet 1: Innenstadt
In der Innenstadt verbindet sich die kommunale Wärmeplanung mit dem Ziel des Klimaneutralen Konzerns Stadt Emsdetten bis zum Jahr 2038. Ausgehend von den kommunalen Gebäuden als Ankerkunden soll geprüft werden, ob die Errichtung eines Wärmenetzes technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Bei der Untersuchung werden auch weitere Gebäude in der Innenstadt berücksichtigt. Die ersten Ergebnisse sollen im 3. Quartal 2025 vorliegen
Prüfgebiet 2: Ems und Kläranlage
Als zweiten Bereich wird sich die Stadt Emsdetten dem Wärmepotential der Ems widmen. Hierbei geht es darum die Ems als Wärmequelle zu erschließen und mittels (Groß-)Wärmepumpe ein Wärmenetz zu betreiben. Andere Kommunen wie z.B. die Stadt Warendorf haben hier schon die Planung abgeschlossen und befinden sich in der Umsetzung. Insbesondere die Kombination mit Abwärme am Standort der kommunalen Kläranlage macht eine Nutzung interessant. Zu prüfen gilt vorab aber wie die Stadt an die Ems herankommt. Die Ems und die Natur darum stehen unter besonderem Schutz. Hier führt die Stadt Emsdetten erste Gespräche mit den zuständigen Behörden, bevor es an eine technische Detailstudie geht.
Was kann ich persönlich tun?
Wichtig für Sie als Gebäudeeigentümerin oder Gebäudeeigentümer ist:
- Der Wärmeplan hat keine rechtliche Außenwirkung und begründet keine einklagbaren Rechte oder Pflichten (§ 23 (4) WPG). Er hat lediglich eine Orientierungs- und Koordinierungsfunktion.
- Verbindlichkeit kann über separate Ausweisungen von Wärmenetz- und Wasserstoffnetzgebieten geregelt werden. Eine Ausweisung ist derzeit nicht geplant.
- Keine direkte Konsequenz zum Handeln
Gebäude-Energie-Gesetz (GEG)
Ab dem 01.07.2028 gelten die Vorgaben des GEG (65% EE bei Neubau oder Bestandssanierung). Bis dahin dürfen auch konventionelle Öl- und Gasheizungen eingebaut werden. Für diese schrittweise Erreichung der Erneuerbaren Energie-Anteile gelten Quoten von15% EE ab 2029 und 100% EE ab 2025.
Ab 1.1.2045: Betriebsverbot für Heizkessel mit fossilen Brennstoffen
Energetische Sanierung von Bestandsgebäuden

Die kommunale Wärmeplanung, als Instrument der Stadtplanung und –entwicklung, soll Eigentümerinnen und Eigentümern von Immobilien eine Hilfestellung bei der zukünftigen Wärmeversorgung geben. Wie eingangs geschrieben umfasst die Wärmeversorgung aber noch weitere Aspekte, darunter die energetische Sanierung. Ein Gebäude, welches seit 50 Jahren nicht renoviert oder saniert wurde, benötigt für die gleiche Wohnraumtemperatur deutlich mehr Energie als ein neues, gut isoliertes Gebäude. Je besser Gebäudeteile wie Wände, Fenster/Türen, Dach oder Kellerwände gedämmt bzw. isoliert sind, desto geringer ist der Wärmebedarf.
Eine Handreichung zum Thema Sanieren hat der Münsterland e.V. zusammengestellt. Die Broschüre können Sie hier kostenlos herunterladen.
Eine weitere Informationsmöglichkeit bietet der Verein Energieland2050 e.V., welcher vom Kreis Steinfurt, allen kreisangehörigen Kommunen und Stadtwerken gegründet wurde. Unter energieland2050.de erhalten Sie nicht nur Hilfestellungen zur Sanierung, sondern auch zu den Themen Solarenergie, Begrünung oder Klimafolgenanpassung. Ein besonderer Service ist die telefonische Erstberatung durch einen fachkundigen Energieberater. Den aktuellen Kontakt sowie die Sprechzeiten erfahren Sie unter www.energieland2050.de/energieberatung.
Nutzerbedingte Einsparungen
Mieterinnen und Mieter können ihre Energiebedarfe z.B. über nutzerbedingtes Verhalten oder energieeffiziente Geräte reduzieren. Hinzu kommt die richtige Wahl eines Versorgungsanbieters. Angebote für Beratungen gibt es hierzu von den Stadtwerken Emsdetten, dem Verein energieland2050 e.V. des Kreises, der Verbraucherzentrale oder auch der Caritas, z.B. mit einem Stromspar-Check.
Informationen zu energieeffiziente Produkten bietet das Umwelt Bundesamt auf seiner Internetseite.
Solare Energienutzung in Form von Balkon-Photovoltaikanlagen ist für viele Mieterinnen und Mieter eine weitere Möglichkeit Energiekosten zu reduzieren. Je nach Zustimmung der Vermieterin / des Vermieters können diese Anlagen auf Flächen aufgestellt bzw. an Balkonen und Fassaden angebracht werden.
Die Servicestelle Sonne unter https://www.energieland2050.de/sonne/ bietet aktuelle Informationen, Vorträge und informiert über mögliche Förderungen.
100 kostenfreie Energetische Erstberatung für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer
Die Stadt Emsdetten hat im November und Dezember 2024 insgesamt 100 kostenfreie energetische Erstberatungen für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnhäusern angeboten. Die Erstberatungen hatten eine Länge von ca. 45 Minuten und gaben einen Einblick in gesetzliche Vorgaben, mögliche Fördermöglichkeiten und den Einstieg in die Sanierungsplanung. Jeder Haushalt erhielt zudem ein kompaktes Informationspaket, wie den gedruckten Sanierungsleitfaden oder auch Hinweise zur Wärmeplanung.
Von den 100 Beratungsterminen wurden über 90 in Anspruch genommen und zeigen das hohe Interesse an den Themen Gebäudesanierung und Wärmeplanung. Für das Jahr 2025 beabsichtigt die Stadt Emsdetten wiederum Beratungen anzubieten.