Westumgehung

Westumgehung K 53n

Seit fast vierzig Jahren fordert und fördert die Stadt Emsdetten den Bau der Westumgehung K 53n. Zuständig für Planung, Bau und Unterhaltung der Straße ist der Kreis Steinfurt. Ein wesentliches verkehrsplanerisches Ziel ist die Entlastung der bestehenden Ortsdurchfahrten K 53 und B 481 vom Durchgangsverkehr. Die Westumgehung dient darüber hinaus der Verbesserung der Erschließung der städtischen Gewerbegebiete wie auch der Verbesserung des überörtlichen Verkehrsnetzes. Durch die Verlagerung der Verkehre außerhalb der dicht besiedelten Bereiche verbessert sich die Lebensqualität für die Anwohner. 

Historie der Westumgehung K 53n

Bereits seit 1975 ist die Westumgehung im Flächennutzungsplan der Stadt Emsdetten dargestellt. Im Jahr 2000 wurde ihr Verlauf endgültig festgelegt. In den Folgejahren wurden die Planfeststellungsunterlagen erarbeitet und in der Zeit vom 20. April 2009 bis 19. Mai 2009 ausgelegt. Im Zuge dessen sind aus der Öffentlichkeit, von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zahlreiche Stellungnahmen eingegangen. Die vorgetragenen Anregungen und Bedenken wurden sorgfältig abgewogen. Die Abwägungsergebnisse wurden bei der Überarbeitung und Ergänzung der Planunterlagen berücksichtigt. Diese als „Deckblatt A“ bezeichneten Planunterlagen wurden in der Zeit vom 05. Mai 2014 bis 04. Juni 2014 öffentlich ausgelegt. 

Rahmenbedingungen, wie etwa die vorübergehende Aussetzung der Förderung von Straßenneubauprojekten durch Bund und Land, verzögerten den Abschluss des Planfeststellungsverfahrens K 53n. Aufgrund der zeitlichen Verzögerung seit der Auslegung von 2014 galt ein Teil des dem Straßenbauprojekt zugrundeliegenden Verkehrsgutachtens als nicht mehr aktuell (älter als 5 Jahre). In der Zwischenzeit war zudem eine Richtlinie in Kraft getreten, die bisher nicht galt. Die fortgeschriebene Verkehrsuntersuchung sowie der Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie -WRRL lagen in der Zeit vom 01. April 2019 bis einschließlich 30. April 2019 im Rathaus der Stadt Emsdetten aus.

In der Zeit vom 16. September 2019 bis 20. September 2019 fanden im Rathaus der Stadt Emsdetten Erörterungen zur K 53n statt. Sowohl die privaten als auch die öffentlichen bzw. behördlichen Einwender wurden geladen und erhielten Gelegenheit, ihre zuvor vorgetragenen Anregungen und Bedenken näher zu erläutern. Die Bezirksregierung Münster als Planfeststellungsbehörde resümierte nach den Erörterungsterminen, dass die Planfeststellungsunterlagen noch nicht entscheidungsreif waren und eine erneute öffentliche Auslegung des überarbeiteten Verkehrsgutachtens erforderlich ist. 


Anhörungsverfahren Deckblatt B

Neben der Überarbeitung des Verkehrsgutachtens mussten auch der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) und der artenschutzrechtliche Fachbeitrag aktualisiert und ergänzt werden. Das Deckblatt B (Zeichnungen und Erläuterungen) sowie die für den Plan erstellten Gutachten lagen in der Zeit vom 07. Juni 2021 bis einschließlich 20. Juli 2021 in der Stadt Emsdetten zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Die erneute Auslegung der Unterlagen (Deckblatt B) wurde im Amtsblatt Nr. 15 der Stadt Emsdetten am 02. Juni 2021 öffentlich bekannt gemacht.

Zudem wurden die Unterlagen für die Dauer der Auslegung auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster unter www.brms.nrw.de/go/verfahren (Stichwort: K 53n, Westumgehung Emsdetten) veröffentlicht.


Deckblatt C 

Aufgrund einer privaten Einwendung wurden Flächenzuschnitte der Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen V/A 3.3 und V/A 3.4 angepasst. Hierdurch wurden die in Form des Deckblattes B ausgelegten Planunterlagen erneut durch das Deckblatt C geändert. Die Änderung wurde am 24. Mai 2022 öffentlich bekannt gemacht. Die geänderten Planunterlagen des Deckblattes C können auf dieser Seite eingesehen werden. 


Zum weiteren Verfahren

Zurzeit gibt es keinen weiteren Erörterungsbedarf. Die Bezirksregierung Münster befasst sich mit der Aufstellung des Planfeststellungsbeschlusses, indem die Einwendungen und Stellungnahmen gegeneinander und untereinander abgewogen werden. In der Regel kann von einer Bearbeitungszeit von einem knappen Jahr ausgegangen werden. Der Planfeststellungsbeschluss könnte zu Mitte 2023 ergehen.


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