- Rathaus Politik Bürgerservice
- Rathaus
- Bürgermeister und Beigeordnete
- Eigenbetriebe und Beteiligungen
- Elektronischer Schriftverkehr
- Förderprojekte
- Ausbau der Warnsysteme in Emsdetten
- Ausbau des August-Holländer-Museums
- Anschaffung eines fahrbaren Netzaggregates für die Notstromversorgung für die Kläranlage Emsdetten
- Beschaffung eines Bibliothekmanagementsystems
- Blumenwiesen für die Stadt – das grüne Emsdetten wird schöner
- Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen
- EFRE–Förderprogramm: Nachhaltige städtische Mobilität für alle
- Erneuerung Flutlichtanlage Stadion West
- Erstellung eines Wegenetzkonzeptes für die Stadt Emsdetten
- Erweiterung und Sanierung der Wilhelmschule
- Kommunale Wärmeplanung der Stadt Emsdetten
- Nachpflanzung von Bäumen zum Erhalt der grünen Infrastruktur
- Nahwärmenetz am Gymnasium Martinum
- Natürlicher Klimaschutz in Kommunen
- Neubau der 3. Städtischen Kita am Silberweg
- Neubau (Erweiterungsbau) der Feuer- und Rettungswache
- Photovoltaik-Dachanlagen an mehreren Standorten
- Potenzialstudie für die Kläranlage Emsdetten-Austum
- Restaurierung der Kriegergedächtniskapelle mit thronender Madonna (Westumer Kapelle)
- Richtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Richtlinie zur Förderung der Nahmobilität in Emsdetten
- Sanierung der Sport- und Mehrzweckhalle „Ems-Halle“
- Sanierung der Straßenbeleuchtung in der Stadt Emsdetten auf LED-Technik
- Sieben neue E-Fahrzeuge am Baubetriebshof
- Stadtbibliothek - Barrierefreie Service- und Beratungswelt
- Stadtbibliothek - Beleuchtung LED: Empfangsbereich, Arbeitsplätze UG, EG, OG Altbau
- Städtebauförderung – „Zukunft findet INNENstadt“ in Emsdetten
- Umbau, Erweiterung und energetische Sanierung der Kardinal-von-Galen-Schule inkl. Sporthalle
- Umgestaltung Schulhöfe an der Marienschule und der Schule Hollingen
- Weiterqualifizierung zur staatlich geprüften Kinderpflegerin in einer Kindertageseinrichtung in praxisintegrierter Form
- Wirtschaftswege - Modernisierung ländlicher Infrastruktur 2025
- Gleichstellung
- Mitarbeitende
- Öffnungszeiten und Kontakt
- Partnerstädte
- Kommunikationskanäle & Pressekontakt
- Termine
- Standesamt Emsdetten
- Vergaben
- Verwaltungsstruktur
- Ukraine
- Politik
- Bürgerservice
- Strategische Ausrichtung
- Jobs und Karriere
- Öffentliche Bekanntmachungen
- Neuigkeiten
- Rathaus
- Standort Innenstadt Wirtschaft
- Standort Emsdetten
- Innenstadt & Wirtschaft
- Ausbildung & Arbeit
- Einkaufen in Emsdetten
- Existenzgründung
- Förderprogramm Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren NRW
- Gewerbeflächen und Gewerbeimmobilien
- Nachhaltige Initiativen
- Netzwerke & Veranstaltungen
- Sandufer
- ServiceCenter Innenstadt
- ServiceCenter Wirtschaft
- Tag der offenen Wirtschaft
- Unternehmenspreis
- Wochenmarkt
- Neuigkeiten
- Tourismus Kultur Veranstaltungen
- Bildung Betreuung Beratung
- Ehrenamt Freizeit Integration Sport
- Bauen Wohnen Umwelt Verkehr
- Bauen
- Wohnen
- Planen
- Umwelt
- Verkehr
- Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
- Ver- und Entsorgung
- Neuigkeiten
Bauen in Emsdetten
Bauen in Emsdetten
Sie möchten in Emsdetten bauen?
Wir haben für Sie alle Dienstleistungen zum Thema Bauen in Emsdetten gebündelt:
Installation von Gründächern
Kommunale Verpflichtung sowie Förderung für die Errichtung von Gründächern auf Wohn- und Nichtwohngebäuden im Stadtgebiet
Die Stadt Emsdetten hat sich als Ziel gesetzt, die Themen Klimaschutz, Klimafolgenanpassung auch im Gebäudebereich stärker zu fordern und fördern. Begrünte Dächer leisten hierbei einen wichtigen Beitrag.
Dachbegrünungen bringen ökologische, wirtschaftliche und stadtklimatische Vorteile:
- Regenwasserrückhalt - Entlastung der Kanalisation bei Starkregen.
- Kühlwirkung - Verbesserung des Stadtklimas und der Innenraumtemperaturen.
- Biodiversität - Lebensraum für Insekten und Kleinstlebewesen.
- Energieeffizienz - Dämmwirkung im Sommer und Winter.
- Langlebigkeit - Schutz der Dachabdichtung.
Verpflichtung zur Dachbegrünung bei Neubauten
Der Rat der Stadt Emsdetten hat im September 2022 einen Beschluss zum zukünftigen Umgang mit dem Thema der Dachbegrünung gefasst. Hier heißt es unter Punkt 4 (Drucksache 166/2022):
„In neuen Bebauungsplänen wird für neue Wohngebäude und für neue Nichtwohngebäude grundsätzlich die Verpflichtung der (extensiven) Begrünung von Flachdächern bzw. flachgeneigten Dächern (< 10 Grad) festgesetzt. Auf allen Gebäuden ist eine Dachbegrünung mit einer durchwurzelbaren Gesamtschichtdecke von mindestens 10 cm herzustellen. Von dieser Verpflichtung können Teilflächen, die zur Gewinnung von Solarthermie beansprucht werden sollen, ausgenommen werden. Die Verpflichtung gilt auch für vorhandene Bestandswohngebäude innerhalb von neuen Bebauungsplangebieten, wenn eine grundlegende Dachsanierung erfolgt.“
Eine Kombination von einem Gründach mit einer Anlage zur Solarthermie- oder Photovoltaiknutzung ist grundsätzlich möglich.
Fragen zu den Festsetzungen in Bebauungsplänen richten Sie bitte an den Fachdienst 61 – Stadtentwicklung und Umwelt unter stadtplanung@emsdetten.de.
Finanzielle Förderung von Gründächern
Die Stadt Emsdetten fördert Gründächer indirekt über eine reduzierte Niederschlagswassergebühr. Hinzu kommt eine direkte Förderung über das Förderprogramm proKLIMA.
Niederschlagswassergebühr
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung, in ihrer Form vom 01.01.2026, sieht für die Niederschlagswassergebühr folgende Gebühren vor (§11):
(4) Die Gebühr beträgt für jeden Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche i.S.d. Abs. 1 = 0,65 €.
(5) Die Gebühr beträgt bei
- entwässerungsrechtlich genehmigter extensiver bzw. intensiver Dachbegrünung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik 0,32 Euro/m².
- entwässerungsrechtlich genehmigter Brauchwassernutzung für Toilette und Waschmaschine 0,32 Euro/m².
- entwässerungsrechtlich genehmigter extensiver bzw. intensiver Dachbegrünung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik mit Brauchwassernutzung für Toilette und Waschmaschine 0,26 Euro/m².
Die Installation einer extensiven Dachbegrünung kann demnach eine Reduktion der Niederschlagsgebühr um 50 bis 60 % bedeuten.
proKLIMA-Förderprogramm
Die aktuellen Förderbedingungen des proKLIMA-Förderprogramms finden Sie hier.
