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Bienen, Wespen und Hornissen
Bienen, Wespen und Hornissen
In den Sommermonaten sind Wespen, Hornissen und Bienen fester Bestandteil unserer heimischen Natur. Sie übernehmen wichtige ökologische Aufgaben – insbesondere die Bestäubung von Pflanzen und die Regulierung von Schadinsekten. Gleichzeitig kommt es im Alltag immer wieder zu Begegnungen, die Verunsicherung hervorrufen. Folgend erhalten Sie Hinweise zum richtigen Umgang mit den Tieren.
Wildbienen und Honigbienen
In Nordrhein-Westfalen werden 364 Wildbienenarten verzeichnet, zu denen auch die Hummeln zählen. Etwa ein Drittel davon gelten als ausgestorben oder stark gefährdet. Wildbienen leben vorrangig im Boden, aber auch abgestorbenes Holz, Pflanzenstängel, leere Schneckenhäuser oder Mauerritzen nutzen die Tiere als Niststandort. Die meisten von ihnen leben solitär, d.h. sie bilden keine Staaten. Wildbienen sind äußerst friedlich. Die Weibchen besitzen zwar einen Stachel, der allerdings so fein ist, dass er die menschliche Haut nicht durchdringen kann.
Honigbienen sind staatenbildende „Haustiere“. Sie verteidigen sich im Notfall durch Stiche, vermeiden dies aber nach Möglichkeit, da die Biene nach dem Stich i.d.R. stirbt. Honigbienen schwärmen zur Fortpflanzung, d.h. ein Teil des Volkes verlässt den Stock mit der alten Königin und sucht einen neuen Nistplatz. Das kann bedrohlich wirken, ist aber in aller Regel harmlos. Melden Sie Bienenschwärme gerne beim Imkerverein Emsdetten, der die Tiere dann ggf. einfangen kann.
Alle Wildbienenarten sind nach der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt und dürfen nicht gefangen, verletzt oder getötet werden. Auch das Zerstören von Nestern ist verboten. Ausnahmegenehmigungen können durch die untere Naturschutzbehörde des Kreises Steinfurt (uNB) erteilt werden. Honigbienen sind generell geschützt und dürfen nicht bekämpft werden.

Wespen
In Deutschland leben 700 verschiedene Wespenarten. Die meisten von ihnen leben solitär und demnach unauffällig. Wespen übernehmen sehr wichtige Funktionen. Sie sind äußerst effiziente Jäger und tragen so maßgeblich zur Schädlingsbekämpfung bei. Den Wenigsten dürften mehrere Wespenarten bekannt sein. Zwei Arten von ihnen fallen allerdings auf: die Gemeine Wespe und die Deutsche Wespe. Das sind die Arten, die beim Grillabend oder der Kaffeetafel lästig werden können. Sie bilden Staaten und bauen die Nester an versteckten Orten, wie in Mauselöchern, Rollladenkästen oder auf Dachböden.
Um zu verhindern, dass Tiere ins Haus gelangen, können Fenster mit handelsüblichen Fliegengittern versehen werden. Halten Sie einen Abstand von 3 Metern zum Nest ein und laufen Sie nicht durch die Flugbahn. Bewahren Sie Ruhe und vermeiden Sie hektische Bewegungen. Erschüttern Sie das Nest nicht. Decken Sie Speisen und Getränke im Freien ab. Sollte es dennoch zu erheblichen Konflikten kommen, dürfen Sie mit einem „vernünftigen Grund“ das Nest dieser beiden Arten nach eindeutiger Identifikation von einer Fachperson umsiedeln oder entfernen lassen. Hierbei muss die fachgerechte Umsiedlung der Tiere im Vordergrund stehen. Es sollte genau geprüft werden, ob das Nest wirklich entfernt werden muss oder ob man sich bis zum Herbst, bis das Nest verlassen wird und die Tiere absterben, nicht mit der Situation arrangieren kann. Eine Tötung darf nur als letztes Mittel in Betracht kommen.
Verlassene Nester sollten nicht entfernt bzw. die Stelle nicht gereinigt werden, da der Geruch auf eine neue Königin abschreckend wirkt. Wespen nutzen alte Neststandorte nicht noch einmal, um die Gefahr von Ansteckungen durch Bakterien oder Pilze zu vermeiden.
Andere Wespenarten sind durch die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) geschützt und dürfen nicht gefangen, verletzt oder getötet werden. Ausnahmegenehmigungen können durch die untere Naturschutzbehörde des Kreises Steinfurt erteilt werden.
Die größte bei uns heimisch vorkommende Wespenart ist übrigens die Hornisse.
Hornissen
Hornissen sind eher passive und scheue Tiere, die sich durch großen Appetit auf Insekten auszeichnen. Wer sie im Garten erblickt, kann sich über einen weitgehend wespenfreien Sommer freuen, da die ausgezeichneten Jäger diese besonders gerne vertilgen. Ihre maximale Volksstärke beträgt nur wenige hundert Tiere. Alte Neststandorte sollten wie bei Wespen nicht gereinigt werden. Der Geruch wirkt auf Königinnen auf Nistplatzsuche abschreckend.
Die Europäische Hornisse ist nach Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) und Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders streng geschützt. Die Tiere dürfen nicht gefangen oder getötet und ihre Nester nicht bekämpft werden. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde des Kreises Steinfurt.
Die in Deutschland heimische Hornisse (Vespa crabro) muss von der Asiatischen Hornisse (Vespa velutina), einer invasiven Art, abgegrenzt werden.
Asiatische Hornisse
Die Art ist ursprünglich in Süd- und Südostasien beheimatet und wurde 2004 erstmalig in Europa nachgewiesen, wo sie wahrscheinlich mit Importwaren unabsichtlich in Frankreich eingeführt wurde. Seitdem breitet sich die Art in Europa rasant aus.
Asiatische Hornissen bauen im Laufe der Saison zwei Nester: Im Frühjahr wird durch die Königin ein Primärnest (Gründungsnest), meist an einem geschützten Ort, in der Größe eines Golf- bis Tennisballs, angelegt. Mit der Zeit bauen die Arbeiterinnen das Nest bis auf die Größe eines Handballs aus. Ab dem Sommer wird durch das Volk ein Sekundärnest angelegt. In den meisten Fällen erfolgt die Anlage eines Sekundärnestes an einem anderen Ort, selten wird das Primärnest zum Sekundärnest ausgebaut. Häufig hängen Sekundärnester in Baumkronen, können aber auch in Hecken, an/in Gebäuden oder im Boden angelegt werden.
Bereits im Jahr 2025 bestand für die Asiatische Hornisse aufgrund ihrer weiterhin zunehmenden Verbreitung bundesweit keine Tilgungspflicht mehr. Die Etablierung der Art im Kreis Steinfurt schreitet weiter voran und ist auch nach Einschätzung der Experten durch eine Bekämpfung nicht mehr aufzuhalten. Wir müssen insofern mit der Präsenz dieser Art in unserem Umfeld leben.
Die Asiatische Hornisse ist nicht geschützt. Tiere als auch Nester dürfen nach eindeutiger Identifikation ohne Ausnahmegenehmigung entfernt werden. Das Hinzuziehen einer sachkundigen Person wird dringend empfohlen.
Funde von Nestern der Asiatischen Hornisse können weiter über das Neobiota-Portal des LANUK gemeldet werden.
Eine Unterscheidungshilfe zur Asiatischen Hornisse und heimischen Hornisse finden Sie hier.

Zuständigkeiten und Informationsangebote
Wildbienen, Hummeln
Siehe Liste sachkundiger Personen
Untere Naturschutzbehörde (Beratung und Ausnahmegenehmigung zur Entfernung geschützter Arten)
Tel.: 02551 69-1404, E-Mail: hornissen@kreis-steinfurt.de
Honigbienen
Imkerverein https://www.imkerverein-emsdetten.de/
E-Mail: hornisse@imkerverein-emsdetten.de
Wespen
- Gemeine Wespe und Deutsche Wespe: s. Liste sachkundiger Personen, Schädlingsbekämpfungsunternehmen
- Alle anderen Wespen (geschützte Arten): s. Liste sachkundiger Personen, Untere Naturschutzbehörde (Beratung und Ausnahmegenehmigung zur Entfernung geschützter Arten) Tel.: 02551 69-1404, E-Mail: hornissen@kreis-steinfurt.de
Hornissen
- Asiatische Hornisse: s. Liste sachkundiger Personen, Schädlingsbekämpfungsunternehmen
- Europäische Hornisse: s. Liste sachkundige Personen, Untere Naturschutzbehörde (Beratung und Ausnahmegenehmigung zur Entfernung geschützter Arten) Tel.: 02551 69-1404, E-Mail: hornissen@kreis-steinfurt.de
Die uNB ist für die Erteilung von Befreiungen von den Verboten des Artenschutzes gem. § 44 BNatSchG zuständig. Befreiungen werden in Ausnahmefällen erteilt, sind nach einer fachkundigen Beratung aber vielfach nicht erforderlich, weil mildere Mittel als eine Beseitigung oder Umsiedlung ausreichend sind. Weitere Informationen u.a. zur Ausnahmegenehmigung finden Sie hier.
Eine Liste sachkundiger Personen für die Beratung, Entfernung oder Umsiedlung von Wespen, Hornissen und Co. finden Sie hier.

