Bauturbo | Stadt Emsdetten

Bauturbo

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Der Rat der Stadt Emsdetten hat in seiner Sitzung am 23. April 2026 Leitlinien für die Anwendung der neuen Regelungen aus dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung beschlossen. Mit dem Gesetz sind im Oktober 2025 bundesweit Neuregelungen im Baugesetzbuch in Kraft getreten. Sie sollen Kommunen eine beschleunigte Genehmigung von Wohnbauvorhaben ermöglichen, indem in bestimmten Fällen von geltenden planungsrechtlichen Regelungen abgewichen werden und auf die bisher erforderliche Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans verzichtet werden kann. Grundsätzliche Informationen zu den gesetzlichen Änderungen können der „Informationsvorlage zur BauGB-Novelle 2025 - Wohnungsbau-Turbo“ entnommen werden.

Mit dem Beschluss legt die Stadt fest, wie die neuen Instrumente künftig in Emsdetten angewendet werden sollen. Ziel ist es, Genehmigungsverfahren für Wohnbauvorhaben zu beschleunigen und zusätzlichen Wohnraum zu ermöglichen, zugleich aber eine geordnete, verträgliche Stadtentwicklung sicherzustellen.

Die Leitlinien sehen vor, die neuen rechtlichen Möglichkeiten unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich zu nutzen. Die Anwendung erfolgt stets im Einzelfall und nur innerhalb eines definierten Rahmens. Die beschlossenen Leitlinien nebst Anlagen können der „Beschlussvorlage zu den Leitlinien für die Anwendung der Regelungen in Emsdetten“ entnommen werden.

Hierzu wurde unter anderem eine Steuerungsliste beschlossen, in der Flächen bzw. Vorhaben benannt sind, für die eine Zustimmung regelmäßig ausgeschlossen ist. Dazu zählen unter anderem Vorhaben in Industrie- und Gewerbegebieten, in natur- und artenschutzrelevanten Schutzgebieten sowie im Außenbereich außerhalb des Siedlungsrandes.

Darüber hinaus enthalten die Leitlinien einen Katalog mit städtebaulichen Anforderungen, zu denen sich Vorhabenträger im Zustimmungsfall regelmäßig verpflichten müssen. Je nach Vorhaben können zusätzlich weitere Anforderungen hinzukommen, zum Beispiel eine Quote an öffentlich gefördertem bzw. förderfähigem Wohnungsbau, infrastrukturelle Anforderungen oder Gestaltungsanforderungen.

Die beschlossenen Leitlinien zum Einsatz der neuen Regelungen legen auch fest, wie Politik und Öffentlichkeit eingebunden werden. Über die Zustimmung der Gemeinde entscheidet bei Wohnbauvorhaben, die mehr als zwölf Wohneinheiten oder drei Wohngebäude umfassen oder die im Außenbereich oder in festgesetzten Gewerbegebieten liegen, der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Wohnen in öffentlicher Sitzung. Alle übrigen Vorhaben werden nach vorheriger Information der Politik als Geschäft der laufenden Verwaltung behandelt und von der Verwaltung entschieden. Sowohl Politik als auch Verwaltung haben allerdings jederzeit die Möglichkeit, auch diese Vorhaben dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Wohnen zur Entscheidung vorzulegen.

Je nach Art und Umfang eines Vorhabens ist außerdem eine Information der betroffenen Öffentlichkeit sowie die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme vorgesehen. Zur Anwendung kommen je nach Vorhaben drei unterschiedliche Formate: Eine Information der unmittelbar angrenzenden Eigentümerinnen und Eigentümer per Post, eine Informationsveranstaltung mit diesen oder eine öffentliche Informationsveranstaltung, jeweils in Kombination mit der Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme.

Zur Sicherstellung einer ausreichenden Transparenz über die Vorhaben und Entscheidungsprozesse wird die Politik regelmäßig über laufende und abgeschlossene Verfahren informiert. Zudem ist für das 3. Quartal 2027 ein Erfahrungsbericht vorgesehen, in dem die Anwendung der Leitlinien ausgewertet wird und eventuelle Veränderungen für die Zukunft beraten werden.

Mit dem Beschluss werden die Leitlinien künftig als verbindliche Grundlage für Anträge nach den neuen gesetzlichen Regelungen angewandt.