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Gewerbeanmeldung
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Konkrete Informationen finden Sie in unserem Serviceportal:
Hinweis: Bei Personengesellschaften (z.B. OHG) ist für jede geschäftsführende Gesellschafterin bzw. jeden geschäftsführenden Gesellschafter ein eigenes Formular auszufüllen.
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Gründungsberatung
Die Planung und Durchführung erfolgreicher Unternehmensgründungen stellen hohe Anforderungen an Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die jedoch selten von ihnen allein bewältigt werden können. Das ServiceCenter Wirtschaft und das ServiceCenter Innenstadt der Stadt Emsdetten begleiten und beraten Sie als Moderator und Koordinator der verschiedenen Gründungsaktivitäten unter Hinzuziehung aller am Gründungsprozess Beteiligten. Unterstützt werden Sie bei Ihrem Gründungsvorhaben unter anderem durch die Planung eines geeigneten Standortes sowie durch die Vermittlung passender Räumlichkeiten. Hierbei verstehen wir uns vor allem als erste Anlaufstelle für Gründungsinteressierte aus der Region und vermitteln diese an die zuständigen Stellen des Kreises Steinfurt und des Landes NRW.
Gründungsberatung der WESt mbH in Emsdetten. Mit Yasemin Örlü Köksal. Einmal im Quartal im PLATTENDECK OFFICE, Emsdetten, Bahnhofstraße 2-8.
Termine: 03.01.2023, 04.04.2023, 04.07.2023, 10.10.2023
Termine können für diese Tage können kostenfrei per Mail an yasemine.oerlu.koeksal@westmbh.de gebucht werden. Die Termine an diesen Tagen finden in den Räumlichkeiten des Plattendeck Office in der Villa Nova statt.
StarterCenter NRW
Weitere Informationen rund um das Thema Gründung finden Sie bei dem StarterCenter NRW.

Ihr Kontakt für Gründungsberatung (außer Einzelhandel, Gastronomie, siehe unten):
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Ihr Kontakt für "Existenzgründung Einzelhandel, Gastronomie (Innenstadt)":
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Sofortprogramm Innenstadt
Mietinteressentinnen und -interessenten von leerstehenden Ladenlokalen können nun mittels des Sofortprogramms Innenstadt von der Stadt Emsdetten und dem Land Land Nordrhein-Westfalen unterstützt werden: Die Fördermittel aus dem Handlungsfeld „Verfügungsfonds Anmietung“ des Landes Nordrhein-Westfalen stehen für die Neunutzung und Wiederbelebung leerstehender Ladenlokale zur Verfügung.
Zielsetzung des Sofortprogrammes ist, den Städten und Gemeinden in einem Zeitraum von bis zu zwei Jahren die Möglichkeit zu geben, neue Nutzungen in leerstehenden Ladenlokalen in der Innenstadt zu etablieren. Der Fördergegenstand bezieht sich auf die Anmietung von Ladenlokalen durch die Stadt und deren Weitervermietung zu einer reduzierten Miete von bis zu zwei Jahren an Dritte (bis maximal Ende 2023).