Regionalplan Münsterland

Regionalplan Münsterland

Der Regionalplan - früher auch Gebietsentwicklungsplan genannt - ist das zentrale Instrument der übergemeindlichen und überfachlichen Regionalplanung.


Im Regionalplan werden für den Planungsraum Münsterland für einen regelmäßig mittelfristigen Zeitraum von ca. 15 Jahren Festlegungen als Ziele und Grundsätze der Raumordnung zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums, insbesondere zu den Nutzungen und Funktionen des Raums getroffen. Das Plangebiet Münsterland besteht aus den Kreisen Borken (mit 17 Gemeinden), Coesfeld (mit 11 Gemeinden), Steinfurt (mit 24 Gemeinden) und Warendorf (mit 13 Gemeinden) sowie der kreisfreien Stadt Münster. Es umfasst eine Fläche von etwa 5.943 Quadratkilometern und eine Bevölkerung von knapp 1,59 Mio. Einwohnerinnen und Einwohnern.

Der Regionalplan konkretisiert die Ziele und Grundsätze der Raumordnung und des Landesentwicklungsplans NRW und entwickelt daraus Vorgaben für die nachfolgenden Planungsebenen – vor allem für die kommunale Bauleitplanung – in Form von verbindlichen Zielen und abwägbaren Grundsätzen. Er wird von der Bezirksregierung Münster in Zusammenarbeit mit zahlreichen Planungspartnern erarbeitet und vom Regionalrat aufgestellt.

Die Planunterlagen sowie weitere Informationen sind auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster einsehbar.

Am 27. Juni 2014 ist der Regionalplan Münsterland im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW durch die Landesplanungsbehörde bekannt gemacht worden. Damit ist er nach § 14 LPlG wirksam und kann bei der Landesplanungs- und Regionalbehörde sowie bei allen Kreisen und Gemeinden, auf deren Bereich sich die Planung erstreckt, eingesehen werden.

Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2022 mit dem Aufstellungsbeschluss das formelle Verfahren zur Änderung des Regionalplans Münsterland eingeleitet, um diesen an die Änderungen des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW), den neu aufgestellten Bundesraumordnungsplan für den Hochwasserschutz (BRPH) und weitere gesetzliche Novellierungen anzupassen.

Vom 06. März 2023 bis einschließlich zum 30. September 2023 können die Planunterlagen mit der Möglichkeit zur Stellungnahme eingesehen und heruntergeladen werden. Alle Informationen finden Sie auf der Verfahrensseite.