Sicherheit & Vergütung | Stadt Emsdetten
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Sicherheit & Vergütung

ÖFFENTLICHER DIENST: SICHERHEIT & VERGÜTUNG

Der wohl bekannteste Vorteil im öffentlichen Dienst ist die Stabilität und Sicherheit. Du arbeitest also in einem Umfeld, das dir planbare Rahmenbedingungen bietet – fair, nachvollziehbar und verlässlich. So ist beispielsweise auch deine Vergütung transparent geregelt. Beschäftigte werden nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst bezahlt, die Besoldung unserer Beamtinnen und Beamten richtet sich nach dem Landesbesoldungsgesetz NRW. 

  • Sicherheit

    „Ein sicherer Job“ ist oft ein entscheidendes Argument für eine Bewerbung im öffentlichen Dienst – das sehen wir genauso!  Als Arbeitgeberin im öffentlichen Dienst bieten wir dir Stabilität. Bei uns arbeitest du in einem Umfeld, in dem Verlässlichkeit und langfristige Perspektiven selbstverständlich sind.

  • Bezahlung nach TVöD:

    Das Entgelt bestimmt sich nach der Entgeltgruppe, die in der jeweiligen Stellenausschreibung angegeben wird und der individuellen Erfahrungsstufe. Es gibt insgesamt 15 Entgeltgruppen. In welche dieser Entgeltgruppen du eingruppiert wirst, hängt grundsätzlich vom Verantwortungs- und Schwierigkeitsgrad der jeweiligen Stelle ab. Zusätzlich sind aber auch die persönlichen Voraussetzungen, sprich der Bildungsweg, entscheidend. Für Tätigkeiten, die nicht zwingend eine Berufsausbildung erfordern, sind die Gruppen E 1 bis E 4 vorgesehen. Ist eine Berufsausbildung erforderlich, erfolgt die Eingruppierung in den Entgeltgruppen E 5 bis E 9a. Absolventen eines Fachhochschulstudiums können ab Gruppe E 9b einsteigen. Für eine Bezahlung nach der Entgeltgruppe E 13 oder höher wird beispielsweise ein wissenschaftliches Hochschulstudium oder ein Masterabschluss vorausgesetzt. Wichtig ist dabei immer, dass der Bildungsweg stellenspezifisch ist. Ein Ingenieurstudium berechtigt beispielsweise grundsätzlich für Tätigkeiten ab Entgeltgruppe 9b, diese müssen aber auch zum Studium passen. Ein Ingenieur könnte zum Beispiel nicht auf eine Stelle der Entgeltgruppe 9b im Jugendamt eingestellt werden. 

    Jede Entgeltgruppe wird in sechs Erfahrungsstufen eingeteilt. Die Stufe ergibt sich dabei aus der individuellen Berufserfahrung. Berufsanfänger starten in Stufe 1 ihrer jeweiligen Entgeltgruppe. Die Stufe 2 erreichen sie nach einem Jahr in Stufe 1. In Stufe 2 bleiben sie zwei Jahre, in Stufe 3 weitere drei Jahre usw.. Nach 15 Jahren Zugehörigkeit ist die letzte Entgeltstufe einer Gruppe erreicht. Auch hier gilt, die Berufserfahrung muss zur Stelle passen. Ein ausgebildeter Maurer, der zwei Jahre als Maurer und ein Jahr in der Logistik gearbeitet hat, kann nur die zwei Jahre relevante Berufserfahrung im Maurerhandwerk angerechnet bekommen. Er kann demnach in Erfahrungsstufe zwei starten. 

    Das sogenannte Weihnachtsgeld nennt sich bei uns „Jahressonderzahlung“. Damit das auch pünktlich zu Weihnachten auf dem Konto ist, wird es mit der Gehaltsabrechnung im Dezember ausgezahlt. Anspruch haben Beschäftigte nach dem TVöD, die am 01. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen.

    Eine gute Altersvorsorge bietet Sicherheit – heute und später. Unsere Tarifbeschäftigten profitieren automatisch von einer zusätzlichen betrieblichen Altersversorgung: Sie sind zusätzlich über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) rentenversichert. So wird Schritt für Schritt eine solide Basis für die Zeit nach dem Renteneintritt aufgebaut. Konkret bedeutet dies für dich:

    • Zusätzliche Rente über die VBL – automatisch und verlässlich
    • Geteilte Beiträge – Stadt und Beschäftigte zahlen gemeinsam ein, den größeren Anteil übernimmt die Stadt Emsdetten als Arbeitgeberin 
    • Automatische Anmeldung zum Start deines Arbeitsverhältnisses
    • Unabhängig von deiner privaten Vorsorge
    • Auch Auszubildende sind mit dabei
  • Besoldung nach Landesbesoldungsgesetz NRW:

    Die Besoldung unserer Beamtinnen und Beamten nach dem Landesbesoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ergibt sich aus der Besoldungsgruppe und der jeweiligen Erfahrungsstufe. In den Stellenausschreibungen ist die geplante Eingruppierung in die Besoldungsgruppe ersichtlich.

    Beamtenrechtlich ist zunächst zwischen vier Laufbahngruppen zu unterschieden. Abstrakt gesagt, bestimmt dabei das Bildungsniveau die laufbahn- und besoldungsrechtliche Einstufung.

    • Laufbahngruppe 1, 1. Einstiegsamt (ehemals einfacher Dienst)
    • Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (ehemals mittlerer Dienst)
    • Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst)
    • Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (ehemals höherer Dienst)

    Besoldungsgruppe: Folgende Einstiegsämter sind rechtlich vorgegeben (ohne technische Laufbahnen):

    • Laufbahngruppe 1, 1. Einstiegsamt: A5
    • Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt: A6
    • Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt: A9
    • Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt: A13

    In der Regel erfolgt die Zuordnung zu einer Erfahrungsstufe in die erste ausgewiesene Stufe der jeweiligen Besoldungsgruppe. Der Stufenwechsel erfolgt bis zur fünften Stufe im Abstand von zwei Jahren, bis zur neunten Stufe im Abstand von drei Jahren und darüber hinaus im Abstand von vier Jahren.

    Für Beamtinnen und Beamte mit überdurchschnittlichem Studienabschluss besteht – im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben – die Möglichkeit, die Probezeit zu verkürzen.

    Außerdem verzichten wir bei einer guten Probezeitbeurteilung auf das sonst übliche Sperrjahr nach der Verbeamtung auf Lebenszeit, sofern das statusrechtliche Amt (A 10) übertragen wird.

    Einen Einblick in die aktuelle Besoldungstabelle gibt es hier: Öffentlicher-Dienst.Info - Beamte - Nordrhein-Westfalen

  • Leistungsorientierte Bezahlung

    Unsere Besonderheit: bei können alle – Beschäftigte sowie Beamtinnen und Beamte – an dem Prämiensystem „Leistungsorientierte Bezahlung (LOB)“ teilnehmen. Tariflich fest vorgesehen ist dies System eigentlich nur für Tarifbeschäftigte. Im Rahmen der Leistungsorientierten Bezahlung wird Anfang eines Jahres ein vertrauliches Gespräch zwischen den Mitarbeitenden und ihren direkten Vorgesetzten geführt, um Team- oder Einzelziele zu vereinbaren. Nach einem Jahr werden die Ergebnisse gemeinsam evaluiert. Das Ergebnis ist die Basis für die Ermittlung der Leistungsprämie, die mit der Gehaltsabrechnung im März bzw. bei Beamtinnen und Beamten im April ausgezahlt wird.

    Wir geben zu, die Vergütung im öffentlichen Dienst ist nicht selbsterklärend. Für individuelle Fragen zu dienen persönlichen Verdienstmöglichkeiten stehen dir unsere Personalreferentinnen gern zur Verfügung. 

Wir geben zu, die Vergütung im öffentlichen Dienst ist nicht selbsterklärend. Für individuelle Fragen zu dienen persönlichen Verdienstmöglichkeiten stehen dir unsere Personalreferentinnen gern zur Verfügung. 

Sarah Haver (Ausbildung, Rettungsdienst, IT), Carina Liebig (Verwaltung, Tiefbau, Bauhof, Kläranlage, Bibliothek)

Meike Lüken (Verwaltung, Soziale Arbeit, Hochbau, Reinigung, Schulen), Isabel Schulze Althoff (Ausbildung, Kitas)

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