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umwelt
Dach- und Fassadenbegrünung werden gefördert
Damit erhalten alle Eigentümerinnen und Eigentümer in Emsdetten, die ein Gründach oder eine Fassadenbegrünung umsetzen möchten, eine Förderung in Höhe von 50 Prozent der tatsächlichen Kosten, so die Informationen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW).
Die Förderung kann sowohl von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Gewerbetreibenden und Vereinen beantragt werden. Letztendlich wird die bewilligte Fördersumme jeweils von der Stadt Emsdetten weitergeleitet.
Da das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW als Bedingung voraussetzt, dass das jeweilige Vorhaben bis zum 30. Juni 2023 umgesetzt wird, ist der Zeitrahmen erheblich eng gehalten. Dazu ist zu beachten, dass die Dach- oder Fassadenbegrünung nicht vor der Förderzusage beauftragt und begonnen werden darf.
Ab sofort werden Interessensbekundungen, die lediglich die Anschrift des Gebäudes sowie die Größe der zu begrünenden Fläche beinhalten müssen, von der Stadt Emsdetten gesammelt.
Kostenvoranschläge für eine Dach- oder Fassadenbegrünung dürfen schon eingeholt werden und können, sofern sie bereits vorliegen, gerne der Interessensbekundung zugefügt werden. Daran anschließend erfolgt die offizielle Antragsstellung. Die Stadt Emsdetten wird alle Interessenten über das weitere Vorgehen benachrichtigen.
Interessierte richten die Interessensbekundung bis spätestens Freitag, 13. Januar 2023, bitte per Mail an Betina Loddenkemper (betina.loddenkemper@emsdetten.de) von der Stadt Emsdetten.