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Lärmaktionsplan für Hauptverkehrsstraßen in Emsdetten

Bürgerinnen und Bürger können sich ab sofort bis zum 06. Oktober 2023 online unter www.emsdetten.de/lap beteiligen!

Der Plan verdeutlicht den Handlungsbedarf in Sachen Lärmschutz und dient den zuständigen Stellen als Bewertungs- und Planungsinstrument. Grundlage hierfür ist die EU-Umgebungslärmrichtlinie.

 

Lärmaktionsplan der Stadt Emsdetten für Hauptverkehrsstraßen

In Emsdetten werden Bundes- und Landesstraßen als Hauptverkehrsstraßen in der Lärmaktionsplanung betrachtet, sofern diese ein Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr oder 8.200 Kraftfahrzeugen in 24 Stunden aufweisen. Konkret werden die folgenden Straßenzüge im Emsdettener Stadtgebiet betrachtet:

  • die von Nord nach Süd verlaufende B 481
  • die von Ost nach West verlaufende B 475 bzw. die innerstädtische Landesstraße L 590 - Elbersstraße, Wilhelmstraße und Borghorster Straße (bis zur Kreuzung mit der K 53)

 

Weitere betrachtete Straßen

Darüber hinaus gibt es Straßenabschnitte, die laut eigenen Zählungen ebenfalls ein Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr oder 8.200 Kraftfahrzeugen in 24 Stunden aufweisen und daher im Rahmen der Lärmaktionsplanung über die gesetzlichen Vorgaben hinaus berücksichtigt werden. Hierzu gehören

  • die K53 im Abschnitt zwischen den Straßen Im Holtkamp und Borghorster Straße,
  • die L592 Nordwalder Straße im Abschnitt Lerchenfeld bis Buckhoffstraße/Mühlenstraße,
  • die L590 Borghorster Straße zwischen K53 und Spatzenweg,
  • die Münsterstraße zwischen Innenstadtring und B481
  • der komplette Innenstadtring.

Sobald die Lärmberechnungen für diese Straßenabschnitte vorliegen, werden sie ebenfalls veröffentlicht.

 

Erste Öffentlichkeitsbeteiligung

Im Rahmen der Online-Beteiligung können alle Interessierten auf einer Online-Karte unter www.emsdetten.de/lap Hinweise zu Lärmsituationen verorten und Beschreibungen abgeben. Die Eingaben und Hinweise werden anschließend gesammelt und durch ein Gutachterbüro und die Stadt Emsdetten sortiert und ausgewertet, damit sie gegebenenfalls bei der weiteren Erstellung des Lärmaktionsplanes berücksichtigt und entsprechende Maßnahmen entwickelt werden können.

Wichtig zu wissen ist, dass der aktuelle Lärmaktionsplan nur die oben genannten Straßenzüge beinhaltet. Dennoch können im Rahmen der Beteiligung auch für alle anderen Abschnitte des Straßennetzes Hinweise abgegeben werden. Diese werden dann allerdings nicht im Rahmen der Lärmaktionsplanung berücksichtigt, sondern von der Stadt Emsdetten gesammelt und bei Bedarf bei künftigen Vorhaben einbezogen.

 

Wie geht es danach weiter?

Im Anschluss wird der Entwurf des Lärmaktionsplanes erarbeitet, welcher dann der Politik präsentiert und im Rahmen einer Auslage der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange zur Einsicht gegeben wird. Erneut haben die Bürgerinnen und Bürger dann die Möglichkeit, den Plan zu kommentieren und eine Stellungnahme zu den Inhalten und Maßnahmen abzugeben.

Nach Beschluss des Lärmaktionsplans sind die darin enthaltenen Maßnahmen gültig. Das bedeutet, dass alle planenden Fachämter und Behörden die Inhalte und Aussagen des LAP bei zukünftigen Entscheidungen mitberücksichtigen müssen. Der Lärmaktionsplan bleibt dabei allerdings den Vorgaben aus den übergeordneten Gesetzen untergeordnet. Eine Verpflichtung zur Umsetzung der Maßnahmen liegt bei einem Lärmaktionsplan nicht vor.

 

Weitere Informationen

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung sind unter www.emsdetten.de/lap und im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.umgebungslaerm.nrw.de zu finden.