Für eine gute Beziehungs- und Bildungsarbeit im Kinderhaus ist eine kooperative Zusammenarbeit auf einer vertrauensvollen Ebene, geprägt von Wertschätzung und Akzeptanz, unerlässlich.
Die Mitarbeit und Mitwirkung von Eltern ist in unserem Kinderhaus ausdrücklich gewünscht.
Mitgestaltung
Familien sollen sich aktiv im Kinderhausalltag und zu besonderen Anlässen einbinden. Sie können Feste und Aktionen zu unterschiedlichen Anlässen mitgestalten. Dieses kann sowohl auf Gruppenebene oder für das gesamte Kinderhaus geschehen.
Besonders die aktive Unterstützung im Bereich der Pflege und Gestaltung unserer NATUR-SPIEL-RÄUME ist notwendig um die Qualität dieses pädagogischen Schwerpunktes aufrechterhalten und weiterentwickeln zu können.
Die Mitgliedschaft und Mitwirkung im Förderverein ist ausdrücklich erwünscht.
Mitwirkung
Erziehungsberechtigte sollen ihre gesetzlichen Mitwirkungsmöglichkeiten im Kinderhaus ernsthaft in Anspruch nehmen.
Die Grundlage der Zusammenarbeit von Erziehungsberechtigten und pädagogischen Fachkräften regelt das Kinderbildungsgesetz des Landes NRW in §9 und §10.
So sieht das KiBiz eine jährliche Elternversammlung vor, aus der ein gewählter Elternbeirat hervorgeht. Der Elternbeirat dient der förderlichen Zusammenarbeit zwischen Erziehungsberechtigten, pädagogischem Personal und dem Träger. Aus diesen drei Parteien setzt sich der Rat der Tageseinrichtung zusammen, der mindestens einmal jährlich tagt und über wichtige Belange für die nutzenden und zukünftigen Familien entscheidet. Die Tätigkeit des Elternbeirates kann über die Einrichtungsebene, in Form der Mitarbeit im Jugendamts-Elternbeirat (JAEB) und weiter im Elternbeirat auf Landesebene (LEB) hinausgehen.
Unser Elternbeirat 2023-2024:
Stellenangebote
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