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Wohngeld Plus: Rund 130 bewilligte Anträge in Emsdetten
Die modifizierten Einkommensgrenzen und die neuen Leistungskomponenten im Rahmen der Einführung der Wohngeldreform haben auch in Emsdetten, wie erwartet, zu einem erhöhten Antragsaufkommen geführt. Die Stadt Emsdetten rechnet nach den derzeitigen Erkenntnissen mit einer Verdoppelung der Antragszahlen auf mindestens 700 bis zum Jahresende. Das Personal ist in dem Bereich aufgestockt worden, jedoch ist aufgrund der Vielzahl der eingehenden Neuanträge weiterhin mit einer Bearbeitungszeit von etwa 3 Monaten ab Antragsstellung zu rechnen. Ansprüche der Antragstellenden gehen dabei jedoch nicht verloren, da die Berechnung des Wohngeldes rückwirkend ab dem Ersten des Monats erfolgt, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingeht. 131 Anträge sind in der laufenden Bearbeitung - eine abschließende Entscheidung über diese Anträge wird voraussichtlich in den nächsten Wochen erfolgen. Für weitere 137 Anträge steht die Bearbeitung noch aus.
Damit alle Anträge schnellstmöglich bearbeitet werden können, bittet die Stadt Emsdetten, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Eine Reduzierung der persönlichen Anfragen und Vorsprachen hilft den Mitarbeiterinnen der Wohngeldstelle, sich ausschließlich auf die Bearbeitung der Anträge zu konzentrieren.
Wer zunächst erst einmal prüfen möchte, ob überhaupt ein Anspruch auf Wohngeld besteht, kann dies bequem von zu Hause aus über den Online-Wohngeldrechner unter www.wohngeldrechner.nrw.de ermitteln. Die Probeberechnung erfolgt dabei vollständig anonym und unverbindlich. Sollte im Ergebnis der Probeberechnung ein Anspruch auf Wohngeld bestehen, erfolgt im Anschluss die direkte Weiterleitung für eine digitale Antragstellung.
Wohngeld wird in Deutschland als Unterstützung des Staates für seine Bürgerinnen und Bürger gezahlt, die aufgrund ihres geringen monatlichen Einkommens einen finanziellen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten des selbst genutzten Wohneigentums benötigen. Ob und in welcher Höhe ein Haushalt wohngeldberechtigt ist, hängt von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe des monatlichen Gesamteinkommens sowie der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung ab.
Aufgrund häufiger Nachfragen zu einem möglichen Anspruch, verweist die Stadt auf nachstehende Ausschlusskriterien:
- Wer bereits andere Sozialleistungen (zum Beispiel Bürgergeld oder Grundsicherung) erhält, weil die Person den eigenen Lebensunterhalt nicht sicherstellen kann, hat keinen Anspruch auf Wohngeld.
- Wenn in der Wohnung ausschließlich Auszubildende oder Studentinnen und Studenten wohnen, die dem Grunde nach Ansprüche auf Berufsausbildungsbeihilfe oder auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Wohngeldleistungen, selbst wenn die Berufsausbildungsbeihilfe oder das BAföG nicht bewilligt wird.