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- Ausbau der Warnsysteme in Emsdetten
- Ausbau des August-Holländer-Museums
- Anschaffung eines fahrbaren Netzaggregates für die Notstromversorgung für die Kläranlage Emsdetten
- Blumenwiesen für die Stadt – das grüne Emsdetten wird schöner
- Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen
- Erneuerung Flutlichtanlage Stadion West
- Erstellung eines Wegenetzkonzeptes für die Stadt Emsdetten
- Erweiterung und Sanierung der Wilhelmschule
- Kommunale Wärmeplanung der Stadt Emsdetten
- Nachpflanzung von Bäumen zum Erhalt der grünen Infrastruktur
- Nahwärmenetz am Gymnasium Martinum
- Neubau der 3. Städtischen Kita am Silberweg
- Neubau (Erweiterungsbau) der Feuer- und Rettungswache
- Photovoltaik-Dachanlage auf dem neuen Baubetriebshof
- Potenzialstudie für die Kläranlage Emsdetten-Austum
- Restaurierung der Kriegergedächtniskapelle mit thronender Madonna (Westumer Kapelle)
- Richtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Richtlinie zur Förderung der Nahmobilität in Emsdetten
- Sanierung der Sport- und Mehrzweckhalle „Ems-Halle“
- Sanierung der Straßenbeleuchtung in der Stadt Emsdetten auf LED-Technik
- Sieben neue E-Fahrzeuge am Baubetriebshof
- Stadtbibliothek - Beleuchtung LED: Empfangsbereich, Arbeitsplätze UG, EG, OG Altbau
- Städtebauförderung – „Zukunft findet INNENstadt“ in Emsdetten
- Umbau, Erweiterung und energetische Sanierung der Kardinal-von-Galen-Schule inkl. Sporthalle
- Umgestaltung Schulhöfe an der Marienschule und der Schule Hollingen
- Weiterqualifizierung zur staatlich geprüften Kinderpflegerin in einer Kindertageseinrichtung in praxisintegrierter Form
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bürgerservice
Wohngeldreform: Anträge formlos stellen
Die Zahlung des Wohngelds erfolgt rückwirkend ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingeht. Um beispielsweise für den Monat Januar einen Anspruch geltend zu machen, muss bis zum 31. Januar 2023 ein Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen sein. Damit die Frist eingehalten werden kann, kann der Antrag zunächst formlos in Papierform, per E-Mail an wohngeld@emsdetten.de oder telefonisch unter 02572/922-685 oder -675 gestellt werden.
Das gilt auch für Folgemonate, wenn die Einreichung eines formellen Antrages bis zum Ende eines jeweiligen Monats nicht mehr rechtzeitig möglich ist.
Wohngeld wird in Deutschland als Unterstützung des Staates für seine Bürgerinnen und Bürger gezahlt, die aufgrund ihres geringen monatlichen Einkommens einen finanziellen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten des selbst genutzten Wohneigentums benötigen. Ob und in welcher Höhe ein Haushalt wohngeldberechtigt ist, hängt von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe des monatlichen Gesamteinkommens sowie der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung ab. Wer bereits andere Sozialleistungen (zum Beispiel Bürgergeld oder Grundsicherung) erhält, hat keinen Anspruch auf Wohngeld.
Persönliche Vorsprachen bei der Wohngeldstelle sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail oder unter den oben genannten Telefonnummern möglich.