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bürgerservice
Wohngeldreform: Anträge formlos stellen
Die Zahlung des Wohngelds erfolgt rückwirkend ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingeht. Um beispielsweise für den Monat Januar einen Anspruch geltend zu machen, muss bis zum 31. Januar 2023 ein Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen sein. Damit die Frist eingehalten werden kann, kann der Antrag zunächst formlos in Papierform, per E-Mail an wohngeld@emsdetten.de oder telefonisch unter 02572/922-685 oder -675 gestellt werden.
Das gilt auch für Folgemonate, wenn die Einreichung eines formellen Antrages bis zum Ende eines jeweiligen Monats nicht mehr rechtzeitig möglich ist.
Wohngeld wird in Deutschland als Unterstützung des Staates für seine Bürgerinnen und Bürger gezahlt, die aufgrund ihres geringen monatlichen Einkommens einen finanziellen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten des selbst genutzten Wohneigentums benötigen. Ob und in welcher Höhe ein Haushalt wohngeldberechtigt ist, hängt von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe des monatlichen Gesamteinkommens sowie der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung ab. Wer bereits andere Sozialleistungen (zum Beispiel Bürgergeld oder Grundsicherung) erhält, hat keinen Anspruch auf Wohngeld.
Persönliche Vorsprachen bei der Wohngeldstelle sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail oder unter den oben genannten Telefonnummern möglich.