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POlitik
Bürgermeister-Stichwahl am 28. September 2025
Briefwahl voraussichtlich ab Donnerstag, 18. September 2025, möglich
Wer bereits im Vorfeld der ersten Wahl am 14. September die Briefwahl genutzt hat und bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen angegeben hat, auch bei einer eventuellen Stichwahl per Briefwahl wählen zu wollen, erhält die Briefwahlunterlagen zur Stichwahl unaufgefordert zugesandt. Die Stimmzettel für die Stichwahl sind bereits in Druck gegeben worden, sodass die Briefwahlunterlagen voraussichtlich ab Freitag, 19. September 2025, an die Wählerinnen und Wähler versandt werden können.
Wer bei der ersten Wahl keine Briefwahl für die Stichwahl beantragt hat, aber jetzt bei der Stichwahl die Briefwahl nutzen möchte, kann die Wahlunterlagen im Briefwahlbüro der Stadt Emsdetten, Hof Deitmar (Mühlenstr. 26) beantragen. Das Wahlbüro ist voraussichtlich ab dem kommenden Donnerstag, 18. September 2025, geöffnet. Die Briefwahlunterlagen können auch direkt vor Ort. Hierfür müssen grundsätzlich die Wahlbenachrichtigung und ein Ausweisdokument mitgebracht werden. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr besitzt, kann nach Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses Briefwahlunterlagen beantragen. Eine erneute Übersendung von Wahlbenachrichtigungen erfolgt nicht.
Das Briefwahlbüro ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
- montags bis freitags: 8.30 Uhr – 13.00 Uhr
- montags und mittwochs zusätzlich: 14.00 – 16.30 Uhr
- dienstags und donnerstags zusätzlich 14.00 – 17.30 Uhr
- Freitag, 26. September 2025: 8.30 Uhr – 15.00 Uhr
Achtung: Wählerinnen und Wähler, die die Briefwahl bereits für die Stichwahl beantragt haben, bekommen die Unterlagen zugesandt und können nicht mehr vor Ort im Wahlbüro ihre Stimme abgeben oder dort die Unterlagen abholen!
Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 28. September 2025 um 16.00 Uhr im Rathaus der Stadt Emsdetten eingehen. Sie können auch in den Briefkasten des Rathauses eingeworfen oder kostenlos im Bundesgebiet mit der Post übersandt werden. Aufgrund der kurzen Frist sollten die Wahlunterlagen nach Erhalt jedoch schnellstmöglich ausgefüllt und zurückgesandt werden.
Beim Ausfüllen der Briefwahlunterlagen ist insbesondere zu beachten, dass der Wahlschein von der Wählerin bzw. vom Wähler unterschrieben werden muss und sich in dem blauen Umschlag nur der Stimmzettel befinden darf. Der blaue Umschlag ist dann in den roten Umschlag zu stecken. Beide Umschläge müssen verschlossen bzw. zugeklebt werden.
Stichwahl am Sonntag, 28. September 2025
Am Tag der Stichwahl, Sonntag, 28. September, sind die Wahllokale von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Jede Wählerin und jeder Wähler kann mit der Wahlbenachrichtigung, die sie oder er zur Kommunalwahl erhalten hat, in dem Wahllokal wählen, in dem sie oder er auch bereits bei der Wahl am 14. September gewählt hat. Das gilt auch für Wählerinnen und Wähler, die an der ersten Wahl nicht teilgenommen haben, aber eine Wahlbenachrichtigung für die Wahl erhalten haben. Idealerweise sollte die Wahlbenachrichtigung, die bei der ersten Wahl wieder ausgehändigt wurde, bei der Stimmabgabe zur Stichwahl im Wahllokal vorgelegt werden. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr besitzt, kann nach Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses wählen.
Wer Fragen zu Stichwahl hat, kann sich gerne unter der Telefonnummer 02572/922-345 oder per Mail an wahlen@emsdetten.de an die Stadt Emsdetten wenden.

