- Rathaus Politik Bürgerservice
- Rathaus
- Bürgermeister und Beigeordnete
- Eigenbetriebe und Beteiligungen
- Elektronischer Schriftverkehr
- Förderprojekte
- Ausbau der Warnsysteme in Emsdetten
- Ausbau des August-Holländer-Museums
- Anschaffung eines fahrbaren Netzaggregates für die Notstromversorgung für die Kläranlage Emsdetten
- Beschaffung eines Bibliothekmanagementsystems
- Blumenwiesen für die Stadt – das grüne Emsdetten wird schöner
- Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen
- Erneuerung Flutlichtanlage Stadion West
- Erstellung eines Wegenetzkonzeptes für die Stadt Emsdetten
- Erweiterung und Sanierung der Wilhelmschule
- Kommunale Wärmeplanung der Stadt Emsdetten
- Nachpflanzung von Bäumen zum Erhalt der grünen Infrastruktur
- Nahwärmenetz am Gymnasium Martinum
- Natürlicher Klimaschutz in Kommunen
- Neubau der 3. Städtischen Kita am Silberweg
- Neubau (Erweiterungsbau) der Feuer- und Rettungswache
- Photovoltaik-Dachanlagen an mehreren Standorten
- Potenzialstudie für die Kläranlage Emsdetten-Austum
- Restaurierung der Kriegergedächtniskapelle mit thronender Madonna (Westumer Kapelle)
- Richtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Richtlinie zur Förderung der Nahmobilität in Emsdetten
- Sanierung der Sport- und Mehrzweckhalle „Ems-Halle“
- Sanierung der Straßenbeleuchtung in der Stadt Emsdetten auf LED-Technik
- Sieben neue E-Fahrzeuge am Baubetriebshof
- Stadtbibliothek - Barrierefreie Service- und Beratungswelt
- Stadtbibliothek - Beleuchtung LED: Empfangsbereich, Arbeitsplätze UG, EG, OG Altbau
- Städtebauförderung – „Zukunft findet INNENstadt“ in Emsdetten
- Umbau, Erweiterung und energetische Sanierung der Kardinal-von-Galen-Schule inkl. Sporthalle
- Umgestaltung Schulhöfe an der Marienschule und der Schule Hollingen
- Weiterqualifizierung zur staatlich geprüften Kinderpflegerin in einer Kindertageseinrichtung in praxisintegrierter Form
- Wirtschaftswege - Modernisierung ländlicher Infrastruktur 2025
- Gleichstellung
- Mitarbeitende
- Öffnungszeiten und Kontakt
- Partnerstädte
- Kommunikationskanäle & Pressekontakt
- Termine
- Standesamt Emsdetten
- Verwaltungsstruktur
- Ukraine
- Politik
- Bürgerservice
- Strategische Ausrichtung
- Jobs und Karriere
- Öffentliche Bekanntmachungen
- Neuigkeiten
- Rathaus
- Standort Innenstadt Wirtschaft
- Standort Emsdetten
- Innenstadt & Wirtschaft
- Ausbildung & Arbeit
- Einkaufen in Emsdetten
- Existenzgründung
- Förderprogramm Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren NRW
- Gewerbeflächen und Gewerbeimmobilien
- Nachhaltige Initiativen
- Netzwerke & Veranstaltungen
- ServiceCenter Innenstadt
- ServiceCenter Wirtschaft
- Tag der offenen Wirtschaft
- Unternehmenspreis
- Wochenmarkt
- Neuigkeiten
- Tourismus Kultur Veranstaltungen
- Bildung Betreuung Beratung
- Ehrenamt Freizeit Integration Sport
- Bauen Wohnen Umwelt Verkehr
rathaus
Steuer- und Abgabenbescheide 2025
Informationen zur Grundsteuerhöhe sind wie üblich in die jährlichen Bescheide über Grundbesitzabgaben (Abfall-, Straßenreinigung- und Abwassergebühren) integriert. Für Steuerpflichtige kann es aber aufgrund der Neubewertung von Grundstücken zu individuellen Verschiebungen der Steuerlast kommen.
Zur Grundsteuerreform
Bundesweit wird die Grundsteuer ab dem 01.01.2025 auf Basis neuer gesetzlicher Regelungen erhoben. Die Grundsteuerreform, die ab 2025 in Kraft tritt, soll, nach Auffassung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und der Umsetzung durch die Gesetzgeber, für mehr Gerechtigkeit sorgen, indem sie die Steuerlast an die tatsächlichen, aktuellen Werte der Grundstücke anpasst.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich für die Anwendung des sogenannten Bundesmodells entschieden. Die nun gültige, neue Berechnungsmethode sieht vor, dass die Berechnung der Grundsteuer auf aktuelleren und gerechteren Werten basiert. Die meisten Grundstücksbesitzerinnen und Grundstücksbesitzer haben von ihrem Finanzamt mittlerweile bereits ihren Grundsteuermessbescheid über den neuen, ab dem 01.01.2025 gültigen, Grundsteuermessbetrag erhalten.
Der Grundsteuermessbetrag ergibt sich aus den gegenüber der Finanzverwaltung erklärten Angaben, wie beispielsweise den Flächen, sowie aus den automatisch beigesteuerten Faktoren und Steuermesszahlen des Finanzamts. Die Stadt Emsdetten hat keinen Einfluss auf die Bewertung und die Höhe der Messbeträge. Fragen zum Grundsteuermessbetrag kann damit ausschließlich das zuständige Finanzamt beantworten. Das Finanzamt Steinfurt ist unter der Telefonnummer 02551 17-0 erreichbar.
Berechnung der Grundsteuerhöhe
Für die Berechnung der zu zahlenden Grundsteuer multipliziert die Stadt Emsdetten den Grundsteuermessbetrag mit dem im Jahr 2025 geltenden örtlichen Grundsteuerhebesatz in Emsdetten:
- Grundsteuer A: Hebesatz in Höhe von 363 Prozent
- Grundsteuer B: Hebesatz in Höhe von 759 Prozent
Keine Mehreinnahmen durch die Grundsteuerreform
Die Grundsteuerreform soll durch die Kommunen aufkommensneutral durchgeführt werden. Für die Stadt Emsdetten bedeutet das, dass die gesamten Einnahmen aus der Grundsteuer durch die Reform weder steigen noch sinken sollen. Dennoch können sich die einzelnen Grundsteuerzahlungen teilweise erheblich ändern. Einige Eigentümerinnen und Eigentümer werden künftig mehr bezahlen, andere weniger. Grundlage für diese Änderungen sind die neu berechneten Messbeträge.

