Existenzgründung | Stadt Emsdetten

Existenzgründung

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Gewerbeanmeldung

Sie möchten die Ausübung eines Gewerbes anmelden, ummelden oder abmelden? 

Konkrete Informationen finden Sie in unserem Serviceportal:

Hinweis: Bei Personengesellschaften (z.B. OHG) ist für jede geschäftsführende Gesellschafterin bzw. jeden geschäftsführenden Gesellschafter ein eigenes Formular auszufüllen. 


Ihr Kontakt für Fragen oder Anregungen:

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Gründungsberatung


Der Schritt in die Selbstständigkeit ist spannend – aber oft auch komplex. Viele Themen müssen gleichzeitig bedacht werden: Von der Geschäftsidee über Finanzierung und Standortfragen bis hin zu Anmeldungen und behördlichen Anforderungen.

Damit Sie gut starten können, unterstützen das ServiceCenter Wirtschaft und das ServiceCenter Innenstadt Gründerinnen, Gründer und gründungsinteressierte Personen. Wir verstehen uns als erste Anlaufstelle und Wegweiser – damit Sie schnell bei den passenden Expertinnen und Experten landen.

Unsere Tipps zur Existenzgründung finden Sie hier: 


Gründungsberatung der WESt mbH in Emsdetten 

In Kooperation mit der Kreiswirtschaftsförderung bieten wir Gründungs-Sprechstunden in Emsdetten an. Die Termine können kostenfrei hier gebucht werden. 

Die Termine finden in den Räumlichkeiten des Plattendeck Office in der Villa Nova statt. 

Termine 2026: 20. Januar, 6. Juli und 5. Oktober


StarterCenter NRW

Weitere Informationen rund um das Thema Gründung finden Sie bei dem StarterCenter NRW.



Ihr Kontakt für Gründungsberatung (außer Einzelhandel, Gastronomie, siehe unten):

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Ihr Kontakt für "Existenzgründung Einzelhandel, Gastronomie (Innenstadt)":

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Förderprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren NRW" (ZIO)

Mietinteressentinnen und -interessenten von leerstehenden Ladenlokalen können nun mittels des Förderprogramms "Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren" vom Land Land Nordrhein-Westfalen unterstützt werden: Die Fördermittel aus dem Handlungsfeld „Verfügungsfonds Anmietung“ des Landes Nordrhein-Westfalen stehen für die Neunutzung und Wiederbelebung leerstehender Ladenlokale zur Verfügung. 

Zielsetzung des Förderprogramms ist es, den Städten und Gemeinden in einem Zeitraum von bis zu zwei Jahren die Möglichkeit zu geben, neue Nutzungen in leerstehenden Ladenlokalen in der Innenstadt zu etablieren. Der Fördergegenstand bezieht sich auf die Anmietung von Ladenlokalen durch die Stadt und deren Weitervermietung zu einer reduzierten Miete von bis zu zwei Jahren an Dritte (bis maximal Ende 2027). Mehr Informationen dazu finden Sie hier