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- Stadtbibliothek - Beleuchtung LED: Empfangsbereich, Arbeitsplätze UG, EG, OG Altbau
- Städtebauförderung – „Zukunft findet INNENstadt“ in Emsdetten
- Umbau, Erweiterung und energetische Sanierung der Kardinal-von-Galen-Schule inkl. Sporthalle
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innenstadt
Radfahrverbot in der Emsdettener Innenstadt
Neu ist, dass tagsüber von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr das Radfahren in der Innenstadt untersagt ist. Fahrradfahrende müssen in dieser Zeit entweder die Innenstadt umfahren oder absteigen und ihr Fahrrad schieben. Für Kinder mit Inlinern, Tretrollern, Kinderfahrrädern, Laufrädern und ähnlichen Fortbewegungsmitteln gilt jedoch: Eine rücksichtsvolle Durchfahrt ist erlaubt.
Abends und nachts von 19.00 Uhr bis 9.00 Uhr dürfen sich Fahrradfahrende in der Innenstadt mit Schrittgeschwindigkeit – circa 7km/h – fortbewegen.
Über den Wochenmarkt oder auf Flächen, auf denen Veranstaltungen stattfinden, darf allerdings auch zwischen 19.00 und 9.00 Uhr weder Fahrrad gefahren noch das Fahrrad geschoben werden. Fahrräder sind außerhalb des Markt- bzw. Veranstaltungsbereichs abzustellen.
In Absprache mit der Polizei wird für Personen mit nachgewiesener oder augenscheinlicher Gehbehinderung die Nutzung von Hilfsmitteln wie beispielsweise Therapiedreirädern in Schrittgeschwindigkeit geduldet, sofern sie rücksichtsvoll fahren.
Zu Fuß Gehende haben in jedem Fall Vorrang und dürfen von anderen Verkehrsteilnehmenden nicht behindert werden.
Nichts geändert hat sich an der Regelung für E-Scooter. Diese sind grundsätzlich in Fußgängerzonen verboten, für sie gilt zu jeder Zeit ein absolutes Fahrverbot.
