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innenstadt
Radfahrverbot in der Emsdettener Innenstadt
Die Bestellung der neuen Schilder konnte erst nach dem finalen Beschluss des Rates erfolgen. Die Lieferzeit beträgt mehrere Wochen. Gleichzeitig wird geprüft, ob und wie Ausnahmen möglich sind – zum Beispiel für Menschen mit schweren Gehbehinderungen, die spezielle Dreiräder nutzen.
Erst nach Aufstellung der Schilder tritt die neue Regelung in Kraft, aktuell gilt somit noch die bestehende Regelung. Die Stadt Emsdetten wird den genauen Starttermin rechtzeitig bekannt geben, dieser wird voraussichtlich im August liegen. Bis dahin bleibt das Radfahren in der Innenstadt weiterhin erlaubt.
Wichtig: E-Roller und E-Scooter dürfen bereits jetzt nicht in der Fußgängerzone oder auf Gehwegen fahren. Sie gelten im Gegensatz zu Fahrrädern als Fahrzeuge und sind dort grundsätzlich nicht zugelassen – auch wenn das Radfahren aktuell noch erlaubt ist.
