Fahrradstraße "Grünes Band" | Stadt Emsdetten

Fahrradstraße "Grünes Band"

Planungen Fahrradstraße Grünes Band - Grünring, Westring, Droste-Hülshoff-Allee

Fahrradstraße „Grünes Band“:

Das „Grüne Band“ ist Bestandteil des beschlossenen Alltagsroutennetzes und wurde als solche Route ebenfalls im integrierten Mobilitätskonzept der Stadt Emsdetten verankert.

Der Straßenzug Grünring – Westring – Droste-Hülshoff-Allee weist aufgrund seiner Struktur und Funktion im Netz günstige Voraussetzungen für die Einrichtung einer Fahrradstraße auf. Der vorhandene mittige Gehweg im Grünzug ist derzeit für den Radverkehr freigegeben, jedoch mit 2,0 bis 2,6 Metern zu schmal, um den unterschiedlichen und in Teilen konkurrierenden Anforderungen von Fuß- und Radverkehr gerecht zu werden. Insbesondere durch unangepasste Geschwindigkeiten eines Teiles des Radverkehrs – auf dem Gehweg gilt Schrittgeschwindigkeit – treten vermehrt Nutzungskonflikte auf.

Durch die Umwidmung zur Fahrradstraße soll der Radverkehr auf der Fahrbahn sicher und komfortabel geführt werden. Der mittige Gehweg steht zukünftig ausschließlich dem Fußverkehr zur Verfügung. Davon profitiert insbesondere der Fußverkehr, wodurch nicht nur die Nahmobilität, sondern auch die Aufenthaltsqualität in diesem quartiersnahen Freiraum gesteigert wird.

Die Umgestaltung findet hauptsächlich durch Markierungs- und Beschilderungsarbeit statt. Die Kreuzungsbereiche mit untergeordneten Straßen werden rot ausgebaut (siehe Abbildung 1). An den Kreuzungen mit Hauptverkehrsstraßen werden zusätzlich zur bestehenden Mittelinsel seitlich angrenzend Sperrflächen mit begrünten Inseln angeordnet. Dabei werden die Überquerungshilfen auch barrierefrei hergestellt und mit taktilen Elementen ausgestattet. Die Maßnahme schafft eine klare Führung für den Radverkehr und ermöglicht ein sicheres, geradliniges Queren der Landesstraßen. Radfahrende können in dem neu geschaffenen Raum zwischen der Mittelinsel und der angrenzenden grünen Insel geschützt warten, um die Fahrbahn, wenn nötig, in zwei Etappen zu überqueren. Dabei wird sowohl die Verkehrssicherheit erhöht als auch der Verkehrsfluss verbessert. Gleichzeitig bleibt das Abbiegen sowie das Geradeausfahren für den Kfz-Verkehr aus der Allee weiterhin uneingeschränkt möglich (siehe Abbildung 2).

Vollausbau Teilstück Grünring:

Das Teilstück Grünring zwischen Vennweg und Neuenkirchener Straße weist teils erhebliche Fahrbahnbeschädigungen in Form von Spurrinnen und Fahrbahnabsackungen auf. Dem Vollausbau in Pflasterbauweise hat der Ausschuss für Infrastruktur in der Sitzung am 20.06.2024 mit der Drucksache 130 aus 2024 bereits zugestimmt. In der Entwurfsplanung hat sich herausgestellt, dass die Asphaltbauweise eine dauerhafte und wirtschaftlichere Lösung darstellt.

Spiel- und Sitzroute

Zwischen dem Vennweg und der Voßstraße entsteht entlang der Allee in Verbindung mit der Fahrradstraße „Grünes Band“ eine neue Spiel- und Sitzroute.
Diese Route besteht aus verschiedenen Bewegungs- und Aufenthaltsangeboten, die für alle Generationen geeignet sind. Sie lädt dazu ein, sich zu treffen, aktiv zu sein und die Allee als attraktiven Ort zum Verweilen zu nutzen.


Planung der Strecke als Beispiel an der Droste-Hülshoff-Allee Ecke Brookweg


Planung eines Knotenpunktes mit einer Hauptverkehrsstraße am Beispiel der Borghorster Straße

 

Fahrradstraße allgemeine Regeln:


Durch die Anordnung einer Fahrradstraße gelten folgende Verkehrsregeln:

  • Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
  • Es gilt generell eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
  • Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der KFZ-Verkehr die Geschwindigkeit weiter verringern und sich dem Radverkehr unterordnen.
  • Das Parken ist nur auf gekennzeichneten Stellplätzen erlaubt.
  • Die Fahrradstraße wird, soweit möglich, bevorrechtigt geführt. Die Allee erhält somit gegenüber den einmündenden städtischen Straßen den Status einer Vorfahrtsstraße. Gegenüber den Hauptverkehrsstraßen bleibt die bestehende Vorfahrtsregelung hingegen unverändert bestehen.
  • Die Fahrradstraße wird für den Anliegerverkehr freigegeben.
    • „Anlieger frei“ heißt: Die Straße ist für normalen Durchgangsverkehr gesperrt. Aber wer dort wohnt, arbeitet oder jemanden besucht, darf reinfahren. Auch für Geschäfte oder Lieferungen ist es erlaubt.

 

Der erste Paragraf der StVO gilt natürlich immer und somit auch auf der Fahrradstraße Grünes Band:

  • Gegenseitige Rücksichtnahme und keine Belästigung / Behinderung anderer Verkehrsteilnehmenden!

Zudem gilt auch auf Fahrradstraßen der §5 der StVO:

  • Wer einen Radfahrenden oder zu Fuß Gehenden überholt, muss innerorts einen Abstand von 1,5 m einhalten.

 

Quelle https://www.agfk-bw.de/angebote/banner-ueberholabstand


Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:

Frau Helen Ortmeier

+49 2572 922-453