Verkehrssicherheit | Stadt Emsdetten

Verkehrssicherheit

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Neue Regeln in der Fußgängerzone in Emsdetten

Viele Bürgerinnen und Bürger haben sich sowohl beim Integrierten Mobilitätskonzept als auch beim Fußverkehrs-Check 2024 beteiligt. Dabei wurde intensiv über die Freigabe der Fußgängerzone für Radfahrerinnen und Radfahrer diskutiert. Mehrfach wurde berichtet, man fühle sich zu Fuß in der Innenstadt unsicher und wünsche sich daher eine andere Regelung als die Bisherige. Der Rat der Stadt Emsdetten hat aufgrund eines Bürgerantrags und auf Basis der Ergebnisse des Fußverkehrs-Checks 2024 eine neue Regelung beschlossen.

Die Fußgängerzone soll ein sicherer Treffpunkt für alle sein:

  • Tagsüber (9–19 Uhr): Die Fußgängerzone ist nur für zu Fuß gehende Personen geöffnet. Fahrräder bitte abstellen oder schieben. Kinder mit Rollern, kleinen Rädern oder Inlinern dürfen langsam fahren.
  • Abends & nachts (19–9 Uhr): Radfahren in Schrittgeschwindigkeit (ca. 7 km/h) erlaubt. Zu Fuß Gehende haben immer Vorrang.
  • Wochenmarkt & Veranstaltungen: Radfahren verboten – auch abends und nachts.
  • E-Scooter: Fahren in der Fußgängerzone und auf Gehwegen verboten. Bitte Radwege oder die Straße nutzen.
  • Menschen mit Behinderung: Wer Hilfsmittel wie ein Therapiedreirad braucht, darf ausnahmsweise langsam durch die Zone fahren. Fußgänger haben immer Vorrang.


Weitere Informationen zum Verhalten im Straßenverkehr

  • Geisterradler

    Wie „Geisterradler“ andere Verkehrsteilnehmende und sich selbst gefährden

    Fast alle Radwege in der Stadt sind nur in eine Richtung für den Radverkehr freigegeben. Nur Außerorts oder bei selbstständig geführten Rad/-Gehwegen (wie dem Albert-Haverkamp-Weg) kommt ein befahren in beide Richtungen in Betracht. Aber auch hierfür müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Die Anlage muss breit genug und die Sichtbeziehungen vorhanden sein und Kreuzungen und Einmündungen sowie Überfahrten sollten eher selten vorkommen. Der Radweg muss entsprechend durch Verkehrszeichen in beide Richtungen offiziell freigegeben sein.

    Wer einen Radweg dennoch regelwidrig in Gegenrichtung befährt ist ein sogenannter „Geisterradler“. Hieraus können sich folgende Konflikte ergeben:

    • Autofahrer/-innen rechnen vor allem in Bereich von Kreuzungen, Einmündungen und Gehwegüberfahrten nicht mit Radverkehr aus der falschen Richtung und es kommt zu Kollisionen.
    • Radfahrende rechnen nicht mit Radverkehr aus der falschen Richtung. Auch hier kommt es, insbesondere an Stellen mit schlechten Sichtbeziehungen, zu Kollisionen.
    • Zu-Fuß-Gehende rechnen ebenfalls nicht mit Radverkehr aus der falschen Richtung. Auch hier kann es in Folge von Kollisionen zu Verletzungen kommen.
    • Zudem wird der Fußverkehr durch Radfahrende gefährdet, die im Begegnungsfall auf den Gehweg ausweichen.

    Das Radfahren auf der falschen Seite wird zudem mit einem Bußgeld geahndet. Weitere Informationen zum Thema „Geisterradler“ finden Sie auch in unserem Flyer:

  • Verkehrsregeln auf einer Fahrradstraße

    Fahrradstraßen sind ein bewährtes Mittel zur Förderung des Radverkehrs und kommen daher in Deutschland sowie international häufig zum Einsatz.Blumenstraße und Goldbergweg sind als erstes zu Fahrradstraßen in Emsdetten umgebaut worden. Darüber hinaus hat der Rat der Stadt beschlossen, dass auch der Straßenzug Grünring, Westring und Droste-Hülshoff-Alle zur Fahrradstraße umgebaut werden soll.

    Bereits im Jahr 2021 hat die Stadt Emsdetten daher Grundzüge für die Gestaltung von Fahrradstraßen erarbeitet, die zudem politisch beschlossen wurden. Diese können Sie hier herunterladen.

    Die Stadt hat Informationen zum Verhalten in Fahrradstraßen in einem Flyer zusammengefasst, denn Sie ebenfalls hier herunterladen können. Weitere Informationen zum Thema Fahrradstraßen und ein Erklärvideo finden Sie unter www.emsdetten.de/fahrradstrassen.

  • Verkehrsregeln im Kreisverkehr

    In Emsdetten befinden sich zahlreiche Kreisverkehre mit unterschiedlichen Verkehrsregelungen. Diese dienen grundsätzlich sowohl einer Verbesserung des Verkehrsflusses als auch der Erhöhung der Verkehrssicherheit, da Kreisverkehre deutlich weniger Konfliktpunkte aufweisen als Kreuzungen. Kreisverkehre weisen acht Konfliktpunkte gegenüber 32 an normalen Kreuzungen auf.  Die unterschiedlichen Regelungen sind im folgenden Flyer zusammengefasst:

  • Verkehrsregeln in der Fußgängerzone

    Die Fußgängerzone in der Innenstadt ist für Radfahrende freigegeben. Allerdings dürfen Radfahrerinnen und Radfahrer nur Schrittgeschwindigkeit fahren und der Fußverkehr genießt absolute Priorität. Der folgende Flyer erläutert nochmals die geltenden Verhaltensregeln.

  • Und jetzt? Gemeinsam mit Rücksicht!

    Pkws, Radfahrende und Zu-Fuß-Gehende teilen sich gemeinsam Verkehrsflächen. Nur durch gegenseitige Rücksichtnahme kann ein konfliktfreies und sicheres Miteinander sichergestellt werden.

    Die Straßenverkehrsordnung weist in ihren Grundregeln auf die ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme hin. Dies ist insbesondere in den Bereichen wichtig, in denen sich entweder viele Personen begegnen oder Personen mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln und Geschwindigkeiten unterwegs sind.

    Wer mit dem Auto unterwegs ist, sollte sich ganz besonders seiner Verantwortung gegenüber Radfahrenden und zu-Fuß-Gehenden bewusst sein. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden tragen neben einer eigenen umsichtigen Teilnahme am Straßenverkehr auch eine vorausschauende und fehlerverzeihende Fahrweise bei.

    Für alle Verkehrsteilnehmenden gilt:

    • Vermeiden Sie eine aggressive Fahrweise
    • Fahren Sie umsichtig und vorausschauend
    • Wählen Sie eine fehlerverzeihende und defensive Fahrweise
    • Wichtiger, als im Recht zu sein, ist es, dass Alle sicher ihr Ziel erreichen

    Informationen zum richtigen Verhalten im Straßenverkehr finden Sie in unserem Flyer.

Erläuterungsvideo zum Thema Radwegebenutzungspflicht

Immer wieder berichten Radfahrende, dass sie im Straßenverkehr von Autofahrerinnen und Autofahrern auf der Straße nicht als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmende akzeptiert werden. Insbesondere in Bereichen mit nicht benutzungspflichtigen Radwegen kommt es zu solchen Situationen. Dies ist für alle Verkehrsteilnehmenden aber insbesondere den Radfahrenden sehr unangenehm. Begründet liegt das in dem mangelnden Wissen darum, was eine Radwegebenutzungspflicht ist und wann diese gilt. Insbesondere im Zusammenhang mit der Markierung von Radfahrpiktogrammen im Brookweg, die auf das erlaubte Fahren der Radfahrerinnen und Radfahrer auf der Straße hinweisen sollen, kam es erneut zu vielen Fragen bei den Bürgerinnen und Bürgern. Daher hat die Stadt Emsdetten mit Fördermitteln des Verkehrsministeriums NRW ein Erklärvideo erstellen lassen, dass die Radwegebenutzungspflicht erläutern soll und zudem erklärt, warum das Radfahren auf der Fahrbahn teilweise sicherer ist. Erstellt wurde das Video durch die Firma Joker – Film aus Münster.