Bei Hecken, Bäumen und Sträuchern: Formschnitt für Verkehrssicherheit | Stadt Emsdetten

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Bei Hecken, Bäumen und Sträuchern: Formschnitt für Verkehrssicherheit

Die Sicherheit des Straßenverkehrs kann dadurch erheblich behindert werden. Eigentümerinnen und Eigentümer sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen erforderlichen Rückschnitt durchzuführen. Ist dieser erfolgt, sind Straßen und Wege zu reinigen.

Wichtig zu beachten ist, dass zwischen März und September grundsätzlich nur ein Formschnitt der Hecken und Sträucher zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit erlaubt ist, um in diesem Zeitraum brütende Vögel zu schützen.