Bürgerservice | Stadt Emsdetten

Gewerbesteuer

Details

Die Stadt Emsdetten ist nach dem Gewerbesteuergesetz berechtigt, eine Gewerbesteuer zu erheben.

Gewerbesteuerpflichtige Betriebe sind gewerbliche Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Die Gewerbesteuerpflicht beginnt bei Einzelgewerben und Personengesellschaften im Zeitpunkt, in dem erstmals alle Voraussetzungen erfüllt sind, die zur Aufnahme eines Gewerbebetriebes erforderlich sind und endet mit der tatsächlichen Einstellung des Betriebes. Bei Kapitalgesellschaften beginnt die Gewerbesteuerpflicht mit der Eintragung in das Handelsregister und endet mit dem Aufhören jeglicher Tätigkeit überhaupt. Steuerschuldner ist der Unternehmer bzw. die Gesellschaft.

Vom zuständigen Finanzamt wird der Gewerbesteuermessbetrag per Bescheid festgesetzt und der Stadt Emsdetten mitgeteilt. Hierauf wird der in der Haushaltssatzung beschlossene Hebesatz angewendet und damit die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer festgesetzt. Der Steuerschuldner erhält von der Stadt Emsdetten einen Bescheid über die Steuerhöhe und die Zahlungstermine.

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt zur Zeit 450 %.

Bei Fragen zur Höhe des Gewerbesteuermessbetrags oder zu einem festgesetzten Verspätungszuschlag wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Finanzamt.

Hinweise

Gewerbebetriebe sind gemäß § 14 Gewerbeordnung verpflichtet, jede Anmeldung, Abmeldung sowie Ummeldung unverzüglich beim zuständigen Ordnungsamt anzuzeigen.

Rechtsgrundlagen

  • Gewerbesteuergesetz

  • Abgabenordnung