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- Elektronischer Schriftverkehr
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- Ausbau der Warnsysteme in Emsdetten
- Ausbau des August-Holländer-Museums
- Anschaffung eines fahrbaren Netzaggregates für die Notstromversorgung für die Kläranlage Emsdetten
- Beschaffung eines Bibliothekmanagementsystems
- Blumenwiesen für die Stadt – das grüne Emsdetten wird schöner
- Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen
- EFRE–Förderprogramm: Nachhaltige städtische Mobilität für alle
- Energetisches Quartierskonzept Innenstadt Emsdetten
- Erneuerung Flutlichtanlage Stadion West
- Erstellung eines Wegenetzkonzeptes für die Stadt Emsdetten
- Erweiterung und Sanierung der Wilhelmschule
- Kommunale Wärmeplanung der Stadt Emsdetten
- Nachpflanzung von Bäumen zum Erhalt der grünen Infrastruktur
- Nahwärmenetz am Gymnasium Martinum
- Natürlicher Klimaschutz in Kommunen
- Neubau der 3. Städtischen Kita am Silberweg
- Neubau (Erweiterungsbau) der Feuer- und Rettungswache
- Photovoltaik-Dachanlagen an mehreren Standorten
- Potenzialstudie für die Kläranlage Emsdetten-Austum
- Restaurierung der Kriegergedächtniskapelle mit thronender Madonna (Westumer Kapelle)
- Richtlinie zur Förderung der Nahmobilität in Emsdetten
- Richtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Richtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude – Heizungsförderung
- Sanierung der Sport- und Mehrzweckhalle „Ems-Halle“
- Sanierung der Straßenbeleuchtung in der Stadt Emsdetten auf LED-Technik
- Sieben neue E-Fahrzeuge am Baubetriebshof
- Stadtbibliothek - Barrierefreie Service- und Beratungswelt
- Stadtbibliothek - Beleuchtung LED: Empfangsbereich, Arbeitsplätze UG, EG, OG Altbau
- Städtebauförderung – „Zukunft findet INNENstadt“ in Emsdetten
- Umbau, Erweiterung und energetische Sanierung der Kardinal-von-Galen-Schule inkl. Sporthalle
- Umgestaltung Schulhöfe an der Marienschule und der Schule Hollingen
- Weiterqualifizierung zur staatlich geprüften Kinderpflegerin in einer Kindertageseinrichtung in praxisintegrierter Form
- Wirtschaftswege - Modernisierung ländlicher Infrastruktur 2025
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Gewerbesteuer
Details
Die Stadt Emsdetten ist nach dem Gewerbesteuergesetz berechtigt, eine Gewerbesteuer zu erheben.
Gewerbesteuerpflichtige Betriebe sind gewerbliche Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Die Gewerbesteuerpflicht beginnt bei Einzelgewerben und Personengesellschaften im Zeitpunkt, in dem erstmals alle Voraussetzungen erfüllt sind, die zur Aufnahme eines Gewerbebetriebes erforderlich sind und endet mit der tatsächlichen Einstellung des Betriebes. Bei Kapitalgesellschaften beginnt die Gewerbesteuerpflicht mit der Eintragung in das Handelsregister und endet mit dem Aufhören jeglicher Tätigkeit überhaupt. Steuerschuldner ist der Unternehmer bzw. die Gesellschaft.
Vom zuständigen Finanzamt wird der Gewerbesteuermessbetrag per Bescheid festgesetzt und der Stadt Emsdetten mitgeteilt. Hierauf wird der in der Haushaltssatzung beschlossene Hebesatz angewendet und damit die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer festgesetzt. Der Steuerschuldner erhält von der Stadt Emsdetten einen Bescheid über die Steuerhöhe und die Zahlungstermine.
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt zur Zeit 450 %.
Bei Fragen zur Höhe des Gewerbesteuermessbetrags oder zu einem festgesetzten Verspätungszuschlag wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Finanzamt.
Hinweise
Gewerbebetriebe sind gemäß § 14 Gewerbeordnung verpflichtet, jede Anmeldung, Abmeldung sowie Ummeldung unverzüglich beim zuständigen Ordnungsamt anzuzeigen.
Rechtsgrundlagen
Gewerbesteuergesetz
Abgabenordnung