Bürgerservice | Stadt Emsdetten

Hundesteuer

Details

Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet von natürlichen Personen für persönliche Zwecke (§ 1 Abs. 1 der Hundesteuersatzung).

Die An- und Abmeldung eines Hundes kann durch den/die Hundehalter/-in entweder schriftlich, online mit dem unter „Onlinedienste“ stehenden Formular (Hinweis: wenn Sie das Online-Formular nutzen, müssen Sie dies lediglich online ausfüllen und am Ende auf „Einreichen klicken (nicht ausdrucken und unterschreiben)) oder persönlich gegenüber dem Team Steuern und Abgaben erfolgen.

Alle Hunde sind innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme oder Verlust an- bzw. abzumelden. Im Rahmen der Anmeldung sind Angaben zur Herkunft und Rasse des Hundes zu machen.

Die Steuer wird mit Abgabenbescheid festgesetzt.

Hinweise

Nähere Informationen zur Hundehaltung finden Sie hier.

Rechtsgrundlagen

  • Hundesteuersatzung der Stadt Emsdetten (zu finden im Ortstrecht, Punkt 2.1.)