Bürgerservice | Stadt Emsdetten

Asylbewerberleistungsgesetz

Details

Das Team 500 / Soziales erbringt für Asylbewerber Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG).*

Leistungsberechtigte sind alle Asylbewerber, die der Stadt Emsdetten zugewiesen wurden und im Besitz einer

  • Aufenthaltsgestattung

  • Duldung oder

  • befristeten Aufenthaltsbefugnis (unter einem Jahr)

sind.

*Der Lebensunterhalt wird in Form von Bar- oder Sachleistungen (=Gutscheine) sichergestellt. Daneben können Kosten für die Unterkunft und Heizung sowie bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt übernommen werden.
Besondere Bedarfe werden individuell geprüft und können gesondert übernommen werden (z.B. Bildungs- und Teilhabeleistungen).

Rechtsgrundlagen

Asylbewerberleistungsgesetz

Weiterführende Informationen

Für Fragen und weitere Informationen senden Sie gerne eine E-Mail an asyl@emsdetten.de.