Bürgerservice | Stadt Emsdetten

Pflegekinderdienst

Details

Die Aufgaben des Pflegekinderdienstes bestehen in der Akquise, Schulung, Auswahl und Beratung von Pflegefamilien und die Vermittlung von Kindern in Vollzeit- und Bereitschaftspflege.

Bewerberinnen und Bewerber werden auf ihre Eignung geprüft, beraten und in Qualifizierungskursen aus- und weitergebildet. Ein Pflegeverhältnis kann zeitlich befristet sein, wenn eine Rückführung des Kindes in die Herkunftsfamilie möglich ist, oder auf Dauer angelegt sein, wenn eine Rückkehr ausgeschlossen ist.

Der Pflegekinderdienst berät und unterstützt die Pflegefamilien und die Kinder und hält ggf. den Kontakt zur Herkunftsfamilie. Im Rahmen von Hilfeplanung erfolgt eine kontinuierliche Begleitung.

Pflegefamilien haben Anspruch auf Begleitung und Beratung, denn ihre Aufgaben und die an sie gestellten Anforderungen unterscheiden sich deutlich von denen einer Familie ohne Jugendhilfeauftrag. Sie erbringen als Privatpersonen einen öffentlichen Auftrag im Rahmen der Hilfe zur Erziehung. Sie verpflichten sich damit zur Kooperation im Rahmen der Hilfeplanung und der zwischen ihnen und dem Pflegekinderdienst geschlossenen Betreuungsvereinbarung. 
Um die Anforderungen an eine Pflegefamilie erfolgreich und langfristig zu erfüllen, benötigen sie professionelle Unterstützung von Fachkräften mit ausgewiesener Expertise in Themen der Pflegekinderhilfe. Eine kontinuierliche fachspezifische Begleitung und Beratung von Pflegeverhältnissen trägt dazu bei, diese langfristig zu stabilisieren und ist damit ein wichtiger Beitrag zur Gewährleistung des Kindeswohls.
 

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Hinweise

Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamts über das Servicebüro.
Da sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oftmals in Außenterminen oder Beratungsgesprächen befinden, nimmt das Servicebüro Ihr Anliegen entgegen und stellt einen Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner her.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Unterlagen

keine

Verfahrensablauf

Sie nehmen als Pflegepersonen Kontakt zum Pflegekinderdienst auf.
Der Pflegekinderdienst kann Sie beraten. 

Rechtsgrundlagen

§ 37a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)