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- Elektronischer Schriftverkehr
- Förderprojekte
- Ausbau der Warnsysteme in Emsdetten
- Ausbau des August-Holländer-Museums
- Anschaffung eines fahrbaren Netzaggregates für die Notstromversorgung für die Kläranlage Emsdetten
- Beschaffung eines Bibliothekmanagementsystems
- Blumenwiesen für die Stadt – das grüne Emsdetten wird schöner
- Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen
- EFRE–Förderprogramm: Nachhaltige städtische Mobilität für alle
- Energetisches Quartierskonzept Innenstadt Emsdetten
- Erneuerung Flutlichtanlage Stadion West
- Erstellung eines Wegenetzkonzeptes für die Stadt Emsdetten
- Erweiterung und Sanierung der Wilhelmschule
- Kommunale Wärmeplanung der Stadt Emsdetten
- Nachpflanzung von Bäumen zum Erhalt der grünen Infrastruktur
- Nahwärmenetz am Gymnasium Martinum
- Natürlicher Klimaschutz in Kommunen
- Neubau der 3. Städtischen Kita am Silberweg
- Neubau (Erweiterungsbau) der Feuer- und Rettungswache
- Photovoltaik-Dachanlagen an mehreren Standorten
- Potenzialstudie für die Kläranlage Emsdetten-Austum
- Restaurierung der Kriegergedächtniskapelle mit thronender Madonna (Westumer Kapelle)
- Richtlinie zur Förderung der Nahmobilität in Emsdetten
- Richtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Richtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude – Heizungsförderung
- Sanierung der Sport- und Mehrzweckhalle „Ems-Halle“
- Sanierung der Straßenbeleuchtung in der Stadt Emsdetten auf LED-Technik
- Sieben neue E-Fahrzeuge am Baubetriebshof
- Stadtbibliothek - Barrierefreie Service- und Beratungswelt
- Stadtbibliothek - Beleuchtung LED: Empfangsbereich, Arbeitsplätze UG, EG, OG Altbau
- Städtebauförderung – „Zukunft findet INNENstadt“ in Emsdetten
- Umbau, Erweiterung und energetische Sanierung der Kardinal-von-Galen-Schule inkl. Sporthalle
- Umgestaltung Schulhöfe an der Marienschule und der Schule Hollingen
- Weiterqualifizierung zur staatlich geprüften Kinderpflegerin in einer Kindertageseinrichtung in praxisintegrierter Form
- Wirtschaftswege - Modernisierung ländlicher Infrastruktur 2025
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Beratung und erzieherische Hilfen
Details
Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit, so die zentrale Grundaussage des SGB VIII. Diese Aufgabe obliegt den Eltern. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes wollen helfen, diesem Anspruch gerecht zu werden.
Wir sind insbesondere Ansprechpartner/innen für:
Kinder
Jugendliche
junge Volljährige
Eltern oder andere Personensorgeberechtigte
Familien
Wir bieten Information, Beratung und Vermittlung von Hilfen
Entsprechend den gesetzlichen Grundlagen
im Zusammenwirken mit anderen Diensten und Institutionen
zeitnah, in geschütztem Rahmen und vertraulich
bedarfsorientiert und partnerschaftlich - wir nehmen Ihre Anliegen oder Bedürfnisse ernst und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Lösungsideen
bürgernah - wir arbeiten nach vorheriger Terminabsprache und kommen auch zu Ihnen nach Hause
Unsere Leistungen und Angebote im Überblick
Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung
Partnerschafts- und Konfliktberatung
Wir bieten Hilfe und Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen. Wir informieren und beraten z.B. in Fragen von Schule, Ausbildung, Taschengeld und Freizeit. In Partnerschaftskonflikten sowie in Trennungs- und Scheidungssituationen bieten wir unsere Unterstützung an und versuchen, Besuchs- und Umgangsregelungen sowie Konzepte zur Wahrnehmung der elterlichen Sorge nach Trennung oder Scheidung zu vermitteln.
Hilfen für junge Volljährige
Die Hilfen für junge Menschen im Hinblick auf eine Persönlichkeitsentwicklung und auf eine eigenverantwortliche Lebensführung können über das 18. Lebensjahr (Volljährigkeit) gewährt werden. Die Hilfsmöglichkeiten für junge Volljährige reichen von Beratung, über Betreuung bis hin zu betreuten Wohnformen. Die Hilfegewährung endet mit Vollendung des 21. Lebensjahres, kann aber auch begrenzt darüber hinaus fortgesetzt werden.
Wir gewähren Hilfen für junge Menschen und ihre Familien in ambulanten, teilstationären und stationären Maßnahmen u. a. durch:
Erziehungsberatung
Soziale Gruppenarbeit
Erziehungsbeistand
Sozialpädagogische Familienhilfe
Erziehung in einer Tagesgruppe
Heimerziehung
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Die Aufgaben der Familiengerichtshilfe bei Trennung und Scheidung werden vom Kreisel e.V. im Auftrag des Jugendamts übernommen.
Ombudschaft - Jugendhilfe im Regierungsbezirk Münster
Eine Ombudschaft unterstützt Menschen, die Anspruch auf Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz haben.
Kinder, Jugendliche und Familien haben die Möglichkeit, sich mit ihren Anliegen, Fragen oder Beschwerden von unabhängigen Ombudsleuten beraten zu lassen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Hinweise
Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamts über das Servicebüro.
Da sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oftmals in Außenterminen oder Beratungsgesprächen befinden, nimmt das Servicebüro Ihr Anliegen entgegen und stellt einen Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner her.
Für das Gesamtteam des Bezirkssozialdienstes und für übergreifende Aufgaben ist eine Teamleitung zuständig: Julia von der Haar, Zimmer 308, Telefon: 922-357.
Rechtsgrundlagen
SGB VIII