Bürgerservice | Stadt Emsdetten

Gestattung für Veranstaltungen

Details

Gem. § 12 Abs. 1 GastG kann aus besonderem Anlass der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.
Wird also bei einer kurzzeitigen öffentlichen Veranstaltung wie z.B. Schützenfesten, Straßen-, Sommer- und Vereinsfesten, Sportveranstaltungen oder ähnlichen Veranstaltungen Alkohol ausgeschenkt, muss die öffentliche Veranstaltung bzw. der Alkoholausschank im Rahmen einer Gestattung nach § 12 Abs. 1 GastG genehmigt werden.
Es wird hierbei ausschließlich der Ausschank von Getränken gestattet. Sobald die Gestattung erteilt wurde, hat der Erlaubnisinhaber die Gebühr zu tragen. Dies gilt auch dann, wenn die Veranstaltung ausfällt.

Kosten

gem. Tarifstelle 10.1.1.14.6 der Allg. Verw. Geb. O. NW; 50,00 bis 200,00 €

Fristen

Daher muss der Antrag mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingereicht werden.

Voraussetzungen

Sie müssen eine Veranstaltung mit öffentlichem Charakter planen, bei der alkoholische Getränke ausgeschenkt werden.Außerdem dürfen keine schwerwiegenden Verstöße gegen geltende Vorschriften vorliegen.

Unterlagen

ausgefülltes Antragsformular, Beschreibung der Veranstaltung, weitere Unterlagen nach Einzelfall möglich

Bearbeitungsdauer

ca. 1 bis 2 Wochen