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SBGG – Selbstbestimmungsgesetz

Details

Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag

Seit dem 01.11.2024 ist das neue "Selbstbestimmungsgesetz" in Kraft und löst das Transsexuellengesetz, sowie den § 45b des Personenstandsgesetztes (PStG) ab.

Transgeschlechtliche, intergeschlechtliche oder nichtbinäre Personen haben die Möglichkeit, sich für eine Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen beim Standesamt anzumelden.

Für weitere Informationen bezüglich des Ablaufprozesses wenden Sie sich bitte an das Standesamt.

Kosten

35 Euro für die Erklärung

Weitere Kosten können ggf. zusätzlich noch enstehen

Unterlagen

- Personalausweis

- beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister (dieser kann beim jeweiligen Geburtsstandesamt beantragt werden)

- Eheurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde (bei verheirateten Personen)