- Rathaus Politik Bürgerservice
- Rathaus
- Bürgermeister und Beigeordnete
- Eigenbetriebe und Beteiligungen
- Elektronischer Schriftverkehr
- Förderprojekte
- Ausbau der Warnsysteme in Emsdetten
- Ausbau des August-Holländer-Museums
- Anschaffung eines fahrbaren Netzaggregates für die Notstromversorgung für die Kläranlage Emsdetten
- Beschaffung eines Bibliothekmanagementsystems
- Blumenwiesen für die Stadt – das grüne Emsdetten wird schöner
- Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen
- EFRE–Förderprogramm: Nachhaltige städtische Mobilität für alle
- Energetisches Quartierskonzept Innenstadt Emsdetten
- Erneuerung Flutlichtanlage Stadion West
- Erstellung eines Wegenetzkonzeptes für die Stadt Emsdetten
- Erweiterung und Sanierung der Wilhelmschule
- Kommunale Wärmeplanung der Stadt Emsdetten
- Nachpflanzung von Bäumen zum Erhalt der grünen Infrastruktur
- Nahwärmenetz am Gymnasium Martinum
- Natürlicher Klimaschutz in Kommunen
- Neubau der 3. Städtischen Kita am Silberweg
- Neubau (Erweiterungsbau) der Feuer- und Rettungswache
- Photovoltaik-Dachanlagen an mehreren Standorten
- Potenzialstudie für die Kläranlage Emsdetten-Austum
- Restaurierung der Kriegergedächtniskapelle mit thronender Madonna (Westumer Kapelle)
- Richtlinie zur Förderung der Nahmobilität in Emsdetten
- Richtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Richtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude – Heizungsförderung
- Sanierung der Sport- und Mehrzweckhalle „Ems-Halle“
- Sanierung der Straßenbeleuchtung in der Stadt Emsdetten auf LED-Technik
- Sieben neue E-Fahrzeuge am Baubetriebshof
- Stadtbibliothek - Barrierefreie Service- und Beratungswelt
- Stadtbibliothek - Beleuchtung LED: Empfangsbereich, Arbeitsplätze UG, EG, OG Altbau
- Städtebauförderung – „Zukunft findet INNENstadt“ in Emsdetten
- Umbau, Erweiterung und energetische Sanierung der Kardinal-von-Galen-Schule inkl. Sporthalle
- Umgestaltung Schulhöfe an der Marienschule und der Schule Hollingen
- Weiterqualifizierung zur staatlich geprüften Kinderpflegerin in einer Kindertageseinrichtung in praxisintegrierter Form
- Wirtschaftswege - Modernisierung ländlicher Infrastruktur 2025
- Gleichstellung
- Mitarbeitende
- Öffnungszeiten und Kontakt
- Partnerstädte
- Kommunikationskanäle & Pressekontakt
- Termine
- Standesamt Emsdetten
- Vergaben
- Verwaltungsstruktur
- Ukraine
- Politik
- Bürgerservice
- Strategische Ausrichtung
- Jobs und Karriere
- Öffentliche Bekanntmachungen
- Neuigkeiten
- Rathaus
- Standort Innenstadt Wirtschaft
- Standort Emsdetten
- Innenstadt & Wirtschaft
- Ausbildung & Arbeit
- Einkaufen in Emsdetten
- Existenzgründung
- Förderprogramm Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren NRW
- Gewerbeflächen und Gewerbeimmobilien
- Nachfolge
- Nachhaltige Initiativen
- Netzwerke & Veranstaltungen
- Sandufer
- ServiceCenter Innenstadt
- ServiceCenter Wirtschaft
- Tag der offenen Wirtschaft
- Unternehmenspreis
- Wochenmarkt
- Neuigkeiten
- Tourismus Kultur Veranstaltungen
- Bildung Betreuung Beratung
- Ehrenamt Freizeit Integration Sport
- Bauen Wohnen Umwelt Verkehr
- Bauen
- Wohnen
- Planen
- Umwelt
- Verkehr
- AG fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte
- Borghorster Straße
- Bus und Bahn
- Deutschlandnetz
- E-Mobilität
- Fahrradstraße "Grünes Band"
- Fahrradverkehr
- Integriertes Mobilitätskonzept
- Lärmaktionsplanung
- Verkehrssicherheit
- Vollsperrung B481
- Wirtschaftswegekonzept für landschaftliche Strecken in Emsdetten
- Westumgehung
- Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
- Ver- und Entsorgung
- Neuigkeiten
Parkausweis für Schwerbehinderte
Details
Im Bereich der Schwerbehindertenparkausweise unterscheidet man zwischen dem "blauen EU-Schwerbehindertenparkausweis" und dem " orangenen aG-Light-Schwerbehindertenparkausweis". Für die Beantragung des jeweiligen Schwerbehindertenparkausweises müssen verschiedene Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis eingetragen sein. Die Entscheidung, welche Merkzeichen vorliegt, trifft dabei das Amt für Soziales und Pflege des Kreises Steinfurt.
Der "blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis" setzt voraus, dass das Merkzeichen aG oder Bl im Schwerbehindertenausweis eingetragen wurde oder eine beidseitige Amelie (beide Arme fehlen) oder Phokomelie (Hände bzw. Füße setzen unmittelbar an Schultern/Hüften an) oder eine damit vergleichbare Funktionseinschränkung besteht. Nur Personen, die die v.g. Voraussetzungen erfüllen, sind berechtigt, auf den ausgewiesenen Schwerbehindertenparkplätzen zu parken.
Sollten die o.g. Merkmale oder Funktionseinschränkungen nicht vorliegen, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, einen "orangenen aG-Light-Schwerbehindertenparkausweis" zu beantragen. Dieser setzt voraus, dass die Merkzeichen G, H, RF oder Gl anerkannt wurden. Der " orangenen aG-Light-Schwerbehindertenparkausweis" unterscheidet sich insofern von dem " blauen EU-Schwerbehindertenparkausweis", dass die Nutzung der ausgewiesenen Schwerbehindertenparkplätze untersagt ist. Alle anderen Berechtigungen gelten daneben uneingeschränkt.
Insbesondere die Schwerbehindertenparkplätze stehen aufgrund der deutlichen Beeinträchtigungen ausschließlich dem o.g. Personenkreis (blauer EU-Schwerbehindertenparkausweis) zur Verfügung.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Voraussetzungen
Der blaue Parkausweis wird für folgende Personengruppen erteilt:
- schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, also mit Merkzeichen aG i
- Blinde mit Merkzeichen Bl im Ausweis
- schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie, also fehlenden oder fehlgebildeten Gliedmaßen, oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen
Der orange Parkausweis wird für folgende Personengruppen erteilt:
-
schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und
- einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken und
- gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
- schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt
- schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt
- schwerbehinderte Menschen, die dem oben genannten Personenkreis nach versorgungsärztlicher Feststellung gleichgestellt sind
Verfahrensablauf
Verfahrensablauf blauer Parkausweis:
Bei Merkzeichen aG oder Bl muss der originale Schwerbehindertenausweis für die Erstbeantragung oder Verlängerung vorgelegt werden. Ihr persönliches Erscheinen ist nicht zwangsläufig notwendig, Sie können auch jemanden stellvertretend schicken.
Zudem wird ein kleines Foto, dieses muss kein biometrisches Passfoto sein, benötigt.
Verfahrensablauf orangener Parkausweis:
Für den orangenen Parkausweis muss durch uns eine Anfragen beim Kreis Steinfurt gestellt werden. Dieser überprüft nach dortiger Aktenlage, ob ein (orangener) Schwerbehindertenparkausweis ausgestellt werden darf.
Für die Beantragung und Überprüfung übersenden Sie uns bitte das unterschriebene Formular ausgefüllt.