Bürgerservice | Stadt Emsdetten

Schwerlasttransporte - Ausnahmegenehmigungen gem. § 29 StVO (Übermäßige Straßenbenutzung)

Details

Die Zuständigkeit für die Erteilung streckenbezogener Ausnahmegenehmigungen gemäß § 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 StVO liegt bei den Städten Emsdetten, Greven, Ibbenbüren, Rheine und Steinfurt, sofern der genehmigungspflichtige Verkehr dort seinen Ausgang nimmt oder das ausführende Transportunternehmen dort seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung hat, für die eine Eintragungspflicht in das Handels-, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregister (§ 13 HGB) besteht.

Für alle übrigen Städte und Gemeinden im Kreis Steinfurt ist das Straßenverkehrsamt des Kreises Steinfurt zuständig.

 

Weitere Informationen finden Sie hier auf der Seite vom Kreis Steinfurt.

Verfahrensablauf

Mit Beginn des Jahres 2008 wurde VEMAGS (Abkürzung für "Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte") eingeführt. Hierbei handelt es sich um das bundeseinheitliche Produkt zur Online-Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Großraum- und Schwertransporte (GST) aller 16 Bundesländer und des Bundes. Anträge für Großraum- und Schwertransporte können mit Hilfe dieses internetgestützten Verfahrens online unter folgendem Link beantragt werden: https://www.vemags.de. Auf dieser Seite erhalten Sie auch weitere Informationen zu VEMAGS.

Um VEMAGS nutzen zu können ist eine einmalige Registrierung für VEMAGS erforderlich. Diese können Sie auf der Seite https://www.vemags.de/registrierung/ vornehmen.

Haben Sie Fragen zur Registrierung oder Anregungen wenden Sie sich bitte über Kontakt - VEMAGS an die Landesbeauftragten Nordrhein-Westfalen für VEMAGS beim Landesbetrieb Straßenbau NRW.

Rechtsgrundlagen

  • §§ 18 Absatz 1 Satz 2; 22 Absatz 2 - 4, 29 Absatz 3 und 46 Absatz 1 Nr. 5 Straßenverkehrsordnung (StVO)

  • Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO)