Bürgerservice | Stadt Emsdetten

Münsterlandgenehmigung

Details

Zum Parken in den Kreisgebieten Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie im Stadtgebiet Münster.

 

Während des Arbeitseinsatzes ist das Parken erlaubt 

  • im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot (VZ 286/290 StVO) 

  • an Parkuhren, im Bereich von Parkscheinautomaten und in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Gebühr und ohne Beachtung der Höchstparkdauer  (aber nicht innerhalb von Parkhäusern) 

  • auf Bewohnerparkplätzen (VZ 286/314 StVO) jeweils mit Zusatzschild 

  • in verkehrsberuhigten Bereichen (VZ 325 StVO)