Bürgerservice | Stadt Emsdetten

Spielmobil ausleihen

Details

Die Stadt Emsdetten verfügt über ein Spielmobil. Im Spielmobil befinden sich einige Spielgeräte. Unter anderem ein Vier-gewinnt, Kunststoffwippen/-kreisel, Holzpedalos, Hüpfsäcke, Stelzen, Laufklötze, Angelspiel, Gummitwist und vieles mehr.

Das städtische Spielmobil kann von Trägern, Initiativen und Einrichtungen der Jugendhilfe aus Emsdetten und Familien aus Emsdetten kostenlos für Familienfeste, Kindergeburtstage oder Einrichtungsfeiern in Emsdetten ausgeliehen werden. Hierbei haben die Träger, Initiativen und Einrichtungen der Jugendhilfe Vorrang bei der Vermietung. Privatpersonen kann erst vier Wochen vor dem eigentlichen Vermietungstermin die Ausleihe sicher zugesagt werden.

Die Buchung kann wahlweise für den Zeitraum Dienstag bis Donnerstag (Abholung am Dienstag, Rückgabe am Donnerstag) oder für den Zeitraum Freitag bis Montag (Abholung am Freitag, Rückgabe am Montag) erfolgen. Die Buchung erfolgt jeweils für den ersten Tag des zuvor genannten Zeitraums (Dienstag oder Freitag).

Kosten

50,00 € Kaution für den Schlüssel / Anhänger mit Hüpfburg (in bar, keine Kartenzahlung möglich).

Fristen

Abhol- und Rückgabeort ist der Baubetriebshof der Stadt Emsdetten, Gustav-Wayss-Straße 19, 48282 Emsdetten. Das Spielmobil kann am ersten Tag des gebuchten Zeitraums abgeholt werden. Die Rückgabe hat am letzten Tag des ausgewählten Zeitraums zu erfolgen.
Abhol- und Rückgabezeiten am Baubetriebshof: Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Voraussetzungen

Voraussetzung ist ein KFZ mit Anhängerkupplung, da sich das Spielmobil in einem Anhänger befindet. Die leihweise Überlassung des Spielmobils erfolgt von der Stadt Emsdetten. Leihtermine verstehen sich vorbehaltlich höherer Gewalt. Kann ein bestätigter Termin nicht eingehalten werden, hat der Entleiher gegenüber der Stadt Emsdetten keine Schadensersatzansprüche. Das Spielmobil wird von der Stadt Emsdetten kostenlos zur Verfügung gestellt, es fällt lediglich eine Kaution in Höhe von 50,00 € an. Der Entleiher verpflichtet sich, aus dem Einsatz keinen gewerblichen Nutzen (Eintrittspreise etc.) zu ziehen. Der Entleiher übernimmt über die gesetzliche Haftung hinaus die volle Haftung für Verlust und Beschädigung des Spielmobils und des Zubehörs, gleichgültig wodurch oder ob vom Entleiher verschuldet oder nicht. Für körperliche und sonstige Schäden, die durch das Spielmobils entstehen, haftet ausschließlich der Entleiher. Das Spielmobil ist ausschließlich für Emsdetten vorgesehen und muss auch in Emsdetten bleiben.

Verfahrensablauf