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Abgeschlossenheitsbescheinigung, Baulasteneintragung und Grundstücksteilungen
Details
Abgeschlossenheitsbescheinigung nach Gesetz über das Wohneigentum
Für die Aufteilung von Gebäuden in Sondereigentum (Wohnungseigentum und Teileigentum) können Sie die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen. Diese ist für die Eintragung der Eigentumsanteile in das Grundbuch nach dem Wohnungseigentumsgesetz notwendig.
Baulasteneintragung
Durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde kann der/die Grundstückseigentümer/in öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihr/sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben (Baulast). Die Baulast wird bei der unteren Bauaufsichtsbehörde in das Baulastenverzeichnis eingetragen. Es ist ein öffentlich-rechtliches Verzeichnis in dem alle Baulasten, d. h. öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, eingetragen werden.
Grundstücksteilungen
Die Teilung eines bebauten Grundstückes bedarf nach § 7 Abs. 1 BauO NRW zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde. Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NRW oder den aufgrund der BauO NRW erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen.
Die Teilung darf in das Liegenschaftskataster erst übernommen werden, wenn ein Genehmigungsbescheid vorliegt.
Die Kommunikation zu den o.g. Verfahren, auch die Erteilung der Zulassung, erfolgt bis zum Abschluss des Vorganges schriftlich. Sie werden per Post oder E-Mail informiert, wenn Unterlagen nachzureichen sind. Die Genehmigung der Verfahren wird per Post an die angegebene Adresse verschickt.
Unterlagen
Unterlagen Abgeschlossenheitsbescheinigung
Für die Bescheinigung werden Unterlagen in mindestens zweifacher Ausfertigung benötigt. Eine Ausfertigung verbleibt bei der Bauaufsichtsbehörde.
• Formloser Antrag. Erforderliche Angaben: Antragsteller, Anschrift, Objekt (Straße u. Hausnummer).
• Lageplan mit allen auf dem Grundstück vorhandenen baulichen Anlagen sowie Bauzeichnungen (Größe max. DIN A3) mit Nummerierung der Eigentumsanteile. Dazu gehören Grundrisse (einschl. nicht ausgebauter Dachräume und Spitzböden), Schnitte, Ansichten sämtlicher auf dem Grundstück befindlichen Gebäude.
Unterlagen Baulasteneintragung
• Formloser Antrag
• Amtlicher Lageplan der von einem Katasteramt oder einer/einem öffentlich bestellte/n Vermessungsingenieur/in angefertigt und beglaubigt werden muss.
Für eine Baulastlöschung reicht ein schriftlicher formloser Antrag, sofern der Grund für die Eintragung der Baulast entfallen ist.
Unterlagen Grundstücksteilung
Es sind folgende Unterlagen in vierfacher Ausfertigung vorzulegen:
• Antrag auf Grundstücksteilung
• Amtlicher Lageplan der von einer/einem öffentlich bestellte/n Vermessungsingenieur/in angefertigt und beglaubigt werden muss.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer Abgeschossenheitsbescheinigung
Einzelfallabhängig; in der Regel 2 - 6 Wochen.
Bearbeitungsdauer Baulasteneintragung
Einzelfallabhängig; in der Regel 4 - 12 Wochen.
Bearbeitungsdauer Teilungsantrag
Einzelfallabhängig; in der Regel 4 - 12 Wochen.