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Grundsicherung nach dem SGB XII

Details

Die Grundsicherung ist eine eigenständige soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt.

Wer kann Leistungen nach diesem Grundsicherungsgesetz erhalten?
Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die

  • die Altersgrenze erreicht haben oder

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert sind.

Grundsicherungsleistungen sind abhängig von Einkommen und Vermögen. Dabei ist das Einkommen des nicht getrenntlebenden Ehegatten bzw. Lebenspartners zu berücksichtigen.

Ihre zuständige Kontaktperson richtet sich nach den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens:

Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens

Ihre Kontaktperson

"A-Bt" - Karsten Häming

"Bu-Koq" - Dagmar Gelhar

"Kor-Schm" - Halime Can

"Schn-Z" - Lisa Westers

Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei allgemeinen Anfragen auch per E-Mail an sozialhilfe@emsdetten.de zur Verfügung.