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- Ausbau der Warnsysteme in Emsdetten
- Ausbau des August-Holländer-Museums
- Anschaffung eines fahrbaren Netzaggregates für die Notstromversorgung für die Kläranlage Emsdetten
- Beschaffung eines Bibliothekmanagementsystems
- Blumenwiesen für die Stadt – das grüne Emsdetten wird schöner
- Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen
- EFRE–Förderprogramm: Nachhaltige städtische Mobilität für alle
- Energetisches Quartierskonzept Innenstadt Emsdetten
- Erneuerung Flutlichtanlage Stadion West
- Erstellung eines Wegenetzkonzeptes für die Stadt Emsdetten
- Erweiterung und Sanierung der Wilhelmschule
- Kommunale Wärmeplanung der Stadt Emsdetten
- Nachpflanzung von Bäumen zum Erhalt der grünen Infrastruktur
- Nahwärmenetz am Gymnasium Martinum
- Natürlicher Klimaschutz in Kommunen
- Neubau der 3. Städtischen Kita am Silberweg
- Neubau (Erweiterungsbau) der Feuer- und Rettungswache
- Photovoltaik-Dachanlagen an mehreren Standorten
- Potenzialstudie für die Kläranlage Emsdetten-Austum
- Restaurierung der Kriegergedächtniskapelle mit thronender Madonna (Westumer Kapelle)
- Richtlinie zur Förderung der Nahmobilität in Emsdetten
- Richtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Richtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude – Heizungsförderung
- Sanierung der Sport- und Mehrzweckhalle „Ems-Halle“
- Sanierung der Straßenbeleuchtung in der Stadt Emsdetten auf LED-Technik
- Sieben neue E-Fahrzeuge am Baubetriebshof
- Stadtbibliothek - Barrierefreie Service- und Beratungswelt
- Stadtbibliothek - Beleuchtung LED: Empfangsbereich, Arbeitsplätze UG, EG, OG Altbau
- Städtebauförderung – „Zukunft findet INNENstadt“ in Emsdetten
- Umbau, Erweiterung und energetische Sanierung der Kardinal-von-Galen-Schule inkl. Sporthalle
- Umgestaltung Schulhöfe an der Marienschule und der Schule Hollingen
- Weiterqualifizierung zur staatlich geprüften Kinderpflegerin in einer Kindertageseinrichtung in praxisintegrierter Form
- Wirtschaftswege - Modernisierung ländlicher Infrastruktur 2025
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Vollstreckung
Details
Zahlungsabwicklung als zuständige Vollstreckungsbehörde
Die Zahlungsabwicklung ist zuständige Vollstreckungsbehörde nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz Nordrhein-Westfalen.
Sollten Sie der Mahnung nicht bis zu dem darin genannten Zahlungstermin nachkommen oder Zahlungserleichterungen vereinbart haben, wird die Zahlungsabwicklung als zuständige Vollstreckungsbehörde Sach- und Forderungspfändungen vornehmen und den Vollziehungsbeamten mit der Beitreibung der offenen Forderung beauftragen.
Bitte bedenken Sie die weitreichenden Folgen und zusätzlichen Kosten. Lassen Sie es besser nicht so weit kommen und nehmen rechtzeitig Kontakt mit den zuständigen Mitarbeiter/innen der Zahlungsabwicklung auf.
Vollstreckung anderer öffentlich-rechtlicher Forderungen
Die Zahlungsabwicklung der Stadt Emsdetten ist auch für andere Kommunen und bestimmte Gläubiger örtlich zuständige Vollstreckungsbehörde. Bußgelder in Verkehrsangelegenheiten, IHK- und Handwerkskammer-Beiträge müssen beispielsweise von uns vollstreckt werden. Der Forderungsgrund und die Höhe der Forderung können Sie nur mit der Stelle klären, von der Sie die ursprüngliche Zahlungsaufforderung erhalten haben. Die Stadt Emsdetten kann Ihnen dazu keine weiteren Auskünfte geben.