Bürgerservice | Stadt Emsdetten

Vergnügungssteuer

Details

Der Besteuerung unterliegen die im Gebiet der Stadt Emsdetten veranstalteten nachfolgenden Vergnügungen (Veranstaltungen), § 2 der Vergnügungssteuersatzung:

  1. Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art;

  2. Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen oder Bildern – auch in Kabinen –;

  3. Sex- und Erotikmessen;

  4. Ausspielungen von Geld oder Sachwerten in Spielklubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen;

  5. das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in

    • Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen,

    • Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an anderen für jeden zugänglichen Orten.

Als Spielapparate gelten insbesondere auch Personalcomputer, die überwiegend zum individuellen Spielen oder zum gemeinsamen Spielen in Netzwerken oder über das Internet verwendet werden.