Bürgerservice | Stadt Emsdetten

Kindertagespflege

Details

Anmeldung: Jedes Jahr im Herbst werden Eltern, deren Kinder bereits geboren und nicht in einer Kindertagesbetreuung untergebracht sind, schriftlich über das Anmeldeverfahren zum nächsten Kita-Jahr informiert. Sie merken Ihr Kind über das Portal STEP (step.kreis-steinfurt.de) für mindestens drei, im Besten Fall mehr Betreuungseinrichtungen vor. Der Anmeldeschluss ist in jedem Jahr der 15. November. Auch Eltern, deren Kinder noch nicht geboren sind, können sich ebenfalls bereits anmelden. Meldungen, die nach dem Stichtag eingehen, werden nachrangig berücksichtigt.

Auswahl und Vermittlung: Jede Kindertagespflegeperson hat ein eigenes Konzept und individuelle Betreuungszeiten, die im Anmeldeportal STEP dargestellt sind. Einige Kindertagespflegepersonen stellen sich am jährlichen Tag der offenen Tür persönlich vor. Eltern können ihr Kind direkt bei bestimmten Kindertagespflegepersonen vormerken. Sie sollten darauf achten, dass ihr tatsächlicher Bedarf zum Betreuungsangebot passt. Da Eltern mehrere Vormerkungen machen sollten, jedoch unsicher bei der Auswahl sein könnten, empfehlen wir, Kinder zusätzlich auch bei der Zentralen Anmeldestelle für Kindertagespflege vorzumerken. Ein vorheriges Kennenlernen während des Anmeldeverfahrens ist vor Platzvergabe ausdrücklich erwünscht. Kontaktieren Sie gerne hierzu bei Bedarf die Fachberatung. Im Rahmen des Anmeldeverfahrens nimmt die Fachberatung auch Kontakt zu Ihnen auf.

Im Familienbüro der Stadt Emsdetten findet eine offene Sprechstunde zur Beratung Kindertagespflege statt: Mittwochs 09:30-12:30 Uhr.

Inklusion: Es gibt auch Inklusions-Plätze in der Kindertagespflege. Die Gruppengröße ist in diesem Fall reduziert. Sprechen Sie bei Bedarf frühzeitig die Fachberatungen an.

Kinder aus anderen Kommunen: Ein Kind, das aus einer anderen Kommune in Emsdetten bei einer Kindertagespflegeperson betreut werden soll, soll einen Bezug zur Stadt haben (z.B. Arbeitsstätte o.Ä.) und muss dem Jugendamt gemeldet werden. Kostenträger ist die Kommune, in der das Kind den Wohnsitz hat.

Vertragsabschluss: Nach der Vormerkung, Vermittlung und Platzzusage werden die Eltern im Frühjahr (ca. Mai) zu einer Eltern-Info Veranstaltung eingeladen, in der auch die Ausgabe der benötigten Unterlagen erfolgt. Im Anschluss kann der Betreuungsvertrag mit der Kindertagespflegeperson abgeschlossen werden. Dieser wird mit dem Online-Antrag (siehe Onlinedienste) und der Erklärung zum Elterneinkommen bei der Stadtverwaltung eingereicht.

Onlinedienste: Antrag auf Gewährung von Kindertagespflege. Mit Abschluss des Betreuungsvertrags ist auch ein Antrag auf Kindertagespflege bei der Stadtverwaltung nötig. Diesen können Sorgeberechtigte für ihr Kind bequem von zu Hause aus stellen.

Bitte beachten Sie auch die Homepage der Kindertagespflege.

Voraussetzungen

Ab dem ersten Lebensjahr haben Kinder einen Rechtsanspruch auf Kindertagespflege. Bitte beachten Sie für den beruflichen Wiedereinstieg, dass für die Eingewöhnung des Kindes ca. vier Wochen vorher eingeplant werden. Besteht weit vor dem ersten Lebensjahr Betreuungsbedarf, müssen die Voraussetzungen mit der Fachberatung abgeklärt werden.

Weiterführende Informationen

Beachten Sie auch die Homepage des Bereichs Kindertagespflege.

Im Mai werden alle Eltern, deren Kinder ab Sommer neu in die Kindertagespflege starten, zu einem Informationsabend eingeladen.