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Sperrmüll
Details
Emsdettener Bürgerinnen und Bürger, die Sperrmüll entsorgen lassen möchten, können dies – bis zu 2 × pro Jahr – per Postkarte oder mit einem Online-Formular bei der Stadt Emsdetten, Am Markt 1, 48282 Emsdetten, anmelden:
Der Link zum Online-Formular "Sperrmüll" befindet sich rechts im Kasten unter "Onlinedienstleistung".
Die Postkarten finden Sie auf der letzten Seite des Abfallkalenders. Die Sperrgutabfuhr erfolgt 2 x im Jahr kostenlos.
Zudem wird Ihnen zusätzlich zu der Sperrmüllabholung auf Anforderung die Möglichkeit angeboten, das Sperrgut in haushaltsüblichen Mengen (ca. 4 Kubikmeter) selbst kostenfrei bei der Firma Ahlert zu den untenstehenden Öffnungszeiten anzuliefern.
Fa. Bernhard Ahlert GmbH & Co. KG
Werner-von-Siemens-Straße 30
48268 Greven-Reckenfeld
Homepage: ahlert24.de
Telefon: 02575/9775511
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 7:00 Uhr-17:00 Uhr
Samstag 8:00 Uhr-12:00 Uhr
Die zu entsorgenden Gegenstände sind im Einzelnen bei der Sperrmüllanforderung auf der Postkarte bzw. im Online-Formular aufzuführen. Nicht aufgeführter Sperrmüll kann aus Kapazitätsgründen nicht eingesammelt werden. Gegenstände, die nicht zum Sperrgut gehören und daher nicht mitgenommen und entsorgt werden können, sind unaufgefordert wieder einzusammeln und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Bitte beachten Sie daher auch unbedingt die unten auf dieser Seite aufgeführten Informationen zum Thema "Was gehört zum Sperrgut?".
Nach der Anmeldung per Postkarte oder per Online-Formular wird Ihnen der nächste freie Sperrmülltermin per Post, per E-Mail oder telefonisch mitgeteilt. Geplant ist, dass jeweils donnerstags – und falls erforderlich an einem weiteren Wochentag – die Abfuhr erfolgt.
Der Sperrmüll darf frühestens am Abend vor dem Abfuhrtermin an der Straße bereitgestellt werden. Am Abfuhrtag muss das Sperrgut ab 6 Uhr früh an der Straße zur Abholung bereitliegen.
Achten Sie bitte darauf, dass der Fußgänger- und Radverkehr nicht durch Ihren Sperrmüll beeinträchtigt wird. Das Mitnehmen von zur Abfuhr bereitgestellten Sperrgütern auf privaten Grundstücken wie auch auf den Gehwegen vor dem Haus etc. ist strengstens untersagt und darüber hinaus strafbar.
Was gehört zum Sperrgut?
Sperrige Abfälle des Wohngrundstücks, die wegen ihrer Größe nicht in die Abfallbehälter passen. Dies sind z. B. Möbel, Matratzen, Federbetten, sperriges Kinderspielzeug, Teppiche etc.
Die zur Sperrgutabholung bereitgestellten Gegenstände dürfen 2 Meter Länge sowie 75 kg/Stück nicht überschreiten.
Was gehört nicht zum Sperrgut?
Elektrogroßgeräte, Baustellenabfälle, Altfenster, Toilettenbecken, Eternit- und Steinplatten (auch von Möbeln), Glas, Tapetenreste, Autoteile, komplette Wohnungsauflösungen
In Säcken und Kartonagen bereitgestellte Abfälle werden nicht mitgenommen.
Online-Dienste
Hinweise
Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesem Thema senden Sie bitte eine E-Mail an sperrmuell@emsdetten.de.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zum Thema Abfall finden Sie im Bereich "Umwelt" -> "Abfall" oder klicken Sie hier.