Bürgerservice | Stadt Emsdetten

Fundbüro

Details

Entgegennahme von Fundsachen und Aufnahme der Fundanzeigen:

Wer eine verlorene Sache findet, an sich nimmt und den Eigentümer nicht kennt, hat den Fund unverzüglich dem Bürgerbüro anzuzeigen. Die Fundsache ist, wenn möglich, bei Aufnahme der Fundanzeige mitzubringen. Der Fund kann auch online über das untenstehende Formular gemeldet werden.

Bei Fahrrädern besteht die Möglichkeit, diese bei sich aufzuheben. In diesem Fall ist eine ausgefüllte Fahrrad-Fundanzeige beim Bürgerbüro abzugeben. Das Dokument kann unten auf der Seite ausgefüllt werden.

Es wird bei der Vorsprache ein Fundnachweis aufgenommen; sofern der Wert der Fundsache geringer als 10 Euro ist, bedarf es keiner Fundanzeige.

Die Fundsache wird bis zu 6 Monate aufbewahrt, wenn der Eigentümer nicht ermittelt werden kann.

Der Finder kann Fundrechte an der Fundsache geltend machen.

Der Finder kann einen Anspruch auf Finderlohn geltend machen. (Bei Geldwerten bis 500 Euro = 5%, über 500 Euro = 5% + 3% vom Mehrwert.)

Wenn ein Finder die Fundsache nicht selbst zum Fundbüro bringt und der städt. Baubetriebshof diese abholt, sind bei Eigentumsübergang vom Finder Transportkosten in Höhe von 10 Euro zu zahlen.

Verzichtet ein Finder darauf, dass ihm nach Ablauf der Fristen der gefundene Gegenstand übereignet wird, wird die Fundsache versteigert.  Das gleiche gilt für von sogenannten "Amtspersonen" im Dienst gefundene Gegenstände (z.B. aus dem Mühlenbach herausgefischte Fahrräder). Versteigerungen finden nach Bedarf im Foyer des Rathauses statt. Die Bekanntmachung erfolgt über die Presse.

Fundfahrräder werden entweder versteigert oder an die Kolpingsfamilie Emsdetten e.V. gegeben, wo sie für die Flüchtlinge aufbereitet werden. Der Erlös fließt der Stadt Emsdetten zu, damit wenigstens ein Teil der Kosten des Fundbüros gedeckt werden kann.

Gefundene Tiere werden dem Tierheim zur Versorgung anvertraut. Bitte nehmen Sie mit dem Tierheim Rote Erde, Rote Erde 15, 48485 Neuenkirchen unter der Telefonnummer (05973) 849 Kontakt auf. Abgegeben werden können die Fundtiere jeweils Dienstag, Mittwoch, Freitag, Samstag u. Sonntag von 14.00 - 17.00 Uhr.

Hinweise

Verwahrung von Fundsachen:

  • im Wert bis 25 Euro : gebührenfrei

  • im Wert von 26 bis 150 Euro: 10 Euro

  • im Wert von 151 bis 500 Euro: 15 Euro

  • im Wert über 500 Euro: 20 Euro

  • je weitere angefangene 500 Euro: 20 Euro

Fristen

  • Anzeige: unverzüglich (möglichst innerhalb von 2 Wochen)
  • Aufbewahrungsfrist für Fundsachen: 6 Monate ab dem Tag der Fundanzeige

Hinweis: Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.

Voraussetzungen

  • Sie haben etwas gefunden, das nicht Ihnen gehört und einen Wert von mehr als EUR 10,00 hat.
  • Sie vermissen etwas und finden es nicht mehr.

Unterlagen

  • Fund- oder Verlustanzeige
  • gegebenenfalls weitere Nachweise, zum Beispiel:
    • Personalausweis
    • Zweitschlüssel
    • IMEI-Nummer bei Smartphones und Laptops

Ihre Ansprechperson beim Fundbüro teilt Ihnen mit, welche Nachweise für die weitere Bearbeitung beigefügt werden müssen.

  • bei Erteilung von Bescheinigungen im Versicherungsfall: gegebenenfalls Vordruck der Versicherung
  • gegebenenfalls Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei

Verfahrensablauf

Sie können für einen verlorenen oder gefundenen Gegenstand eine Anzeige beim Fundbüro abgeben:

  • Die Anzeige können Sie per Online-Antrag, in Papierform oder auch persönlich vor Ort beim zuständigen Fundbüro abgeben.
  • Sie sollten möglichst detaillierte Angaben über Ort und Zeit sowie eine Beschreibung zur Fundsache- oder Verlust abgeben.
  • In jedem Falle sollten Sie Ihre Kontaktdaten beim Fundbüro hinterlegen, damit Sie im Falle eines Fundes benachrichtigt werden können. Dazu sind Sie jedoch nicht verpflichtet.
  • Fundsachen werden mindestens 6 Monate für Sie verwahrt und anschließend verwertet.

Hinweis: Einige Städte und Gemeinden nutzen für die Meldung einen Online-Dienst.

Weiterführende Informationen