Bürgerservice | Stadt Emsdetten

Führerscheine - LKW, Bus & Taxi

Details

Klasse C, CE, C1, C1E (LKW)

Der Antrag zur Erteilung oder Verlängerung der Klasse C kann im Bürgerbüro der Stadt Emsdetten gestellt werden.

Mitzubringen sind folgende Unterlagen:

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (in Papierform)

  • bisheriger Führerschein

  • gültiges Ausweisdokument

  • ärztliche Bescheinigung (Anlage 5 zu § 11 Abs. 9 FeV)

  • augenärztliche Bescheinigung (Anlage 6 zu § 12 FeV)

Hinweis: Ab dem 40. Lebensjahr muss die Klasse C alle fünf Jahre verlängert werden, falls sie noch benötigt wird.

Klasse D, D1, DE, D1E (Bus)

Der Antrag zur Erteilung oder Verlängerung der Klasse D kann im Bürgerbüro der Stadt Emsdetten gestellt werden.

Mitzubringen sind folgende Unterlagen:

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (in Papierform)

  • bisheriger Führerschein

  • gültiges Ausweisdokument

  • Leistungstest (Anlage 5 zu § 11 Abs. 9 FeV)

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (§ 30 Abs. 5 Satz 1 BZRG)

Fahrerkarte

Der Antrag auf Ausstellung einer Fahrerkarte kann im Bürgerbüro der Stadt Emsdetten gestellt werden.

Mitzubringen sind folgende Unterlagen:

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (in Papierform)

  • EU-Kartenführerschein

  • ggf. alte Fahrerkarte

Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

Der Antrag auf Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises kann im Bürgerbüro der Stadt Emsdetten gestellt werden.

Mitzubringen sind folgende Unterlagen:

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (in Papierform)

  • EU-Kartenführerschein

  • Nachweis nach § 4 Abs. 4 BkrfQG (Module)

  • ggf. alter FQN

Personenbeförderungsschein

Der Antrag zur Erteilung oder Verlängerung des Personenbeförderungsscheins kann im Bürgerbüro der Stadt Emsdetten gestellt werden.

Mitzubringen sind folgende Unterlagen:

  • in Ausweisdokument

  • EU-Kartenführerschein

  • augenärztliches Gutachten

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung gem. § 11 Abs. 9 FeV

  • ggf. Nachweis Erste-Hilfe-Kurs

  • ggf. Gutachten eines Arztmediziners (nur bei Personen ab dem 60. Lebensjahr)