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Brandschau und vorbeugender Brandschutz
Details
Die Brandverhütungsschau ist Aufgabe der Gemeinde (§26 Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG))
Sie wird durchgeführt in Gebäuden, Betrieben und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind, oder in denen bei einem Brand
eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet wären, führen wir in regelmäßigen Abständen Brandverhütungsschauen durch.
Diese Inspektionen werden durch unsere Abteilung Vorbeugender Brandschutz der Feuerwehr Emsdetten organisiert und durchgeführt.
Hierbei stehen die nachfolgend genannten Punkte besonders im Fokus:
Können Feuer und Rauch entstehen und/oder sich ungehindert ausbreiten?
Ist die Möglichkeit zur Selbstrettung für gefährdeten Personen gegeben?
Ist eine Menschenrettung durch die Feuerwehr möglich?
Sind wirksame Brandbekämpfungsmaßnahmen möglich?
Ist die Löschwasser- und Löschmittelversorgung gesichert?
Bestehen ausreichende Zugangs- bzw. Zufahrtmöglichkeiten für die Feuerwehr?
Die Brandverhütungsschau wird dem Objektnutzer in der Regel zwei Wochen vor der Besichtigung schriftlich angekündigt.
In besonderen Fällen sind aber auch nicht angemeldete Überprüfungen üblich,
da nur so ein Bild von den tatsächlichen Betriebsbedingungen gewonnen werden kann.
Werden besonders grobe Mängel im Rahmen einer Brandverhütungsschau ermittelt,
erfolgt nach Ablauf der Mängelbeseitigungsfrist eine weitere Brandverhütungsschau in Verbindung mit dem zuständigen Bauordnungsamt.
Kosten
Für die Durchführung der Brandverhütungsschau erheben wir Gebühren, die in einer entsprechenden Satzung geregelt sind.
Die Gebührenschuldner sind in der Regel die Eigentümer, Besitzer oder sonstigen Nutzungsberechtigten des Objekts.
Rechtsgrundlagen
Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) in der gültigen Fassung.
§ 26 Brandverhütungsschau