Bürgerservice | Stadt Emsdetten

Osterfeuer Genehmigung

Details

Grundsätzlich ist das Verbrennen und Abbrennen von Gegenständen im Freien – auch unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt - untersagt. Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben aber prinzipiell die Möglichkeit, Ausnahmen vom generell nach Landesrecht verbotenen Ab- und Verbrennen von Gegenständen zu gewähren. Für die Ausnahmen bedarf es eines sachlichen Grundes. Einen solchen stellt z. B. die Tradition des Osterfeuers bzw. Brauchtumsfeuers dar. In vielen Städten und Gemeinden bestehen Regelungen zur Durchführung von Oster- und anderen Brauchtumsfeuern. Diese legen eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht mit Einzelheiten zur Durchführung dieser Feuer fest. Damit kann die Häufigkeit und das Ausmaß von Brauchtumsfeuern im Gemeindegebiet beeinflusst werden.

Grundsätzlich können Feuer nur dann als Brauchtum angesehen werden, soweit diese von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sind.

Feuer im Freien dürfen nicht zur Abfallbeseitigung missbraucht werden.

Fristen

Die Anmeldung muss schriftlich spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Verbrennungstermin beim Ordnungsamt der Stadt Emsdetten erfolgen.

Voraussetzungen

Das Brauchtumsfeuer wird als Ausnahme vom Verbot nach § 7 Abs. 1 LImSchG NRW genehmigt.

Unterlagen

ausgefülltes Antragsformular, Beschreibung der Veranstaltung, Pläne, weitere Unterlagen nach Einzelfall möglich

Bearbeitungsdauer

1-2 Wochen